SwissPrimGourmet
www.mutterkuh.ch/swissprimgourmet
Gütesiegel des Vereins Mutterkuh Schweiz für qualitativ hochwertiges Schweizer Fleisch von Rind, Kalb und Schwein
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche unangemeldete Kontrolle der Betriebszweige Mutterkuhhaltung und/oder Rindermast durch die unabhängige Inspektionsstelle beef control sowie stichprobenartig durch den Schweizer Tierschutz STS. Die Kontrollen verlaufen auf 3 Ebenen: Betriebskontrolle, Tierkontrolle resp. Tierpässe und Lizenzen der Vermarktungskanäle. Neueinsteiger sowie Betriebe mit Beanstandungen werden während drei Jahren jährlich kontrolliert. Nach drei positiven Kontrollen ohne jegliche Beanstandung erfolgt eine Umverteilung in einen Pool. Aus diesem Pool werden jährlich mindestens 25 % der Betriebe nach dem Zufallsprinzip kontrolliert. Die Akkreditierung von beef control als Inspektionsstelle nach ISO 17020 erfolgt durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
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Traitafina, Restaurants, Verkauf ab Hof
Inhalte im Detail
Allgemein
- Produktions- und Verarbeitungsprozesse sind auf eine möglichst hohe Fleischqualität ausgerichtet.
- Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zum Produktionsbetrieb muss gewährleistet sein.
- Tiere sind nach den BTS- und RAUS-Bestimmungen zu halten.
- Futtermittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
- Futtersoja muss aus nachhaltiger Produktion bezogen werden.
- Jedes SwissPrimGourmet-Tier wird mit einem korrekt ausgefüllten Tierpass zur Schlachtung geliefert.
- Betriebe müssen den ökologischen Leistungsnachweis erbringen.
SwissPrimBeef (Rind)
- Tiere müssen in der Schweiz geboren und ununterbrochen auf anerkannten Betrieben gehalten worden sein.
- Kälber wachsen bis zum Absetzen mit den Muttertieren im Herdenverbund gemäss den Natura-Beef-Richtlinien auf. Dazu gehören täglicher Auslauf und während der Vegetationsperiode mindestens täglicher Halbtages-Weidegang.
- Bis zum Absetzen ist die Zufütterung von Soja verboten.
- Abgesetzte Rinder müssen dauerhaft Zugang zu einem Laufhof haben.
- Futter muss vorwiegend aus betriebseigener Produktion stammen.
- Die Verfütterung von synthetischen Leistungsförderern ist verboten.
SwissPrimVeal (Kalb)
- Zugekaufte Tiere aus nicht-SwissPrimVeal-anerkannten betrieben dürfen beim Zukauf maximal 8 Wochen alt sein.
- Die Verfütterung von synthetischen Leistungsförderern ist verboten.
SwissPrimPorc (Schwein)
- Tiere müssen vorwiegend mit dem Mischfutter der GRANOVIT AG gefüttert werden.
- Milchnebenprodukte und flüssige Weizenstärke als Beiprodukte der Lebensmittelverarbeitung dürfen verfüttert werden.
- Das Coupieren der Schwänze und Abklemmen der Zähne ist verboten.