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    oder

    Demeter

    www.demeter.ch

    Gütesiegel des Demeter-Bundes für Produkte aus biologisch-dynamischer Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    Demeter-Bund e.V.

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Sehr empfehlenswert
    158

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen der Produktions-, Verarbeitungs- und Handelsbetriebe durch die bio.inspecta AG.  Verarbeitungs- und Handelsbetriebe werden auch durch das Institut für Marktökologie (IMO) kontrolliert. Zusätzlich finden jährlich bei 5% der Betriebe unangemeldete Kontrollen statt. Für die Zertifizierung ist einzig die bio.inspecta AG zuständig. Ein Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).

    Die biologisch-dynamische Landwirtschaft und damit die Praxis von Demeter-Betrieben entstand durch die Überlegungen von Rudolf Steiner, die er ab 1924 als «geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft», besser bekannt unter «Landwirtschaftlicher Kurs» entwickelte. Dabei wird die Materie und Naturprozesse als verbunden mit kosmischen Gestaltungsfaktoren betrachtet. Die Stärkung von Boden, Pflanzen, Tieren und Menschen steht im Mittelpunkt.

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    Hofläden, Bioläden, Reformhäuser, Detailhandel, Onlineshops

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Die Richtlinien von Demeter erfüllen die Anforderungen der Bio-Verordnung, gehen jedoch in allen Aspekten darüber hinaus. Zusätzlich gelten auch die Richtlinien von Demeter International und die der Bio Suisse.


    Einige Kriterien der biologisch-dynamischen Landwirtschaft:

    • Hofindividualität mit möglichst geschlossenem Hofkreislauf, der die Haltung nur so vieler Tiere wünscht oder vorschlägt, wie der Hof selbst zu ernähren vermag. Die Haltung von Tieren ist vorgeschrieben für alle Betriebe ausser sogenannten Spezialbetrieben (Gemüse, Reben, Obst). Verwendet wird wo immer möglich biologisches oder biodynamisches Saatgut.  Die Düngung erfolgt vorwiegend mit Hofdüngern oder Kompost.
    • Nachhaltige Bewirtschaftung mit Erhalt der Artenvielfalt und harmonischen sozialen Beziehungen
    • Beim Anbau stehen der Humusaufbau und die Gesundheit der Pflanzen im Mittelpunkt. Dies wird unterstützt durch die biologisch-dynamischen Präparate aus Heilkräutern, Kuhdung und Quarz.
    • Wesensgemässe Haltung und Fütterung der Tiere
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt
    • Die Verarbeitung muss so sorgfältig geschehen, dass der hohe Wert der Rohstoffe erhalten bleibt; so ist zum Beispiel die Homogenisierung der Milch nicht erlaubt und Nitritpökelsalz darf nicht verwendet werden.
    • Zusammenarbeiten mit natürlichen Zeitqualitäten und Rhythmen

    Milchprodukte

    • Milch darf nicht homogenisiert werden
    • Milch darf nicht über 80 ° C erhitzt werden
    • In der Verarbeitung wird konsequent auf Zusatzstoffe verzichtet; die Demeter-Richtlinien verbieten die Verwendung von Nitritpökelsalzen, Phosphat, synthetischen Geschmacksverstärkern und anderen nicht-produktspezifischen Zusätzen.
    • Hofindividualität mit möglichst geschlossenem Hofkreislauf
    • Rinder, Schafe und Ziegen dürfen nicht enthornt werden
    • Die Tiere müssen auf einem biologisch-dynamisch bewirtschafteten Hof mit Demeter-Anerkennung geboren und aufgezogen sein. Tierzukäufe aus konventionellen Betrieben werden nur in einzelnen Ausnahmefällen und nur zu Zuchtzwecken genehmigt.
    • Die Tierschutzverordnung muss vollumfänglich erfüllt sein.
    • Wesensgemässe Haltung und Fütterung der Tiere
    • Verfütterung von hofeigenem Futter oder zugekauften Futtermitteln von anderen Bio-Betrieben
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt
    • Milchkühe und Aufzuchttiere sind während der Vegetationsperiode ausser bei Schlechtwetterperioden täglich zu weiden. Im Winter ist allen Milchkühen, Aufzucht- und Masttieren mindestens 13mal pro Monat Auslauf zu gewähren.
    • Jedes Tier braucht als Liegeplatz eine trockene, weiche und wärmedämmende Fläche, wo es ohne Druckschäden und bei genügend Bewegungsspielraum abliegen, liegen und aufstehen kann.
    • Im Krankheitsfall sind alternativmedizinische Behandlungsverfahren vorzuziehen.
    • Routinemässige und prophylaktische Behandlungen mit chemisch-synthetischen, allopathischen Medikamenten, Antibiotika und Hormonen sind verboten.

    Wein und Bier

    • Düngung: Hofdünger und Kompost sind in Verbindung mit den biologisch-dynamischen Düngerzusatzpräparaten eine wichtige Grundlage der biologisch-dynamischen Düngung. Die Verwendung von organischen Handelsdüngern ist in beschränktem Masse gestattet.
    • Beim Anbau stehen der Humusaufbau und die Gesundheit der Pflanzen im Mittelpunkt. Dies wird unterstützt durch die biologisch-dynamischen Präparate aus Heilkräutern, Kuhdung und Quarz.
    • Pflanzenschutz: Die Anwendung chemisch-synthetischer Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, zur Verhütung und Bekämpfung von Pilz-, Virus- und anderen Krankheiten, von Unkräutern sowie zur Wachstumsregelung von Kulturpflanzen ist nicht zulässig.
    • Pflanz- und Saatgut: Das Saat- und Pflanzgut muss, soweit verfügbar, aus biologisch-dynamischem oder biologischem Anbau stammen. Mit Ausnahme von Mais sind Hybriden bei Speise- und Futtergetreide verboten. Das Saatgut darf nicht von Sorten stammen, die mit Hilfe der Gentechnologie gezüchtet wurden.
    • Nachhaltige Bewirtschaftung mit Erhalt der Artenvielfalt und harmonischen sozialen Beziehungen
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt.
    • Die Verarbeitung muss so sorgfältig geschehen, dass der hohe Wert der Rohstoffe erhalten bleibt. Die erlaubten Hilfsstoffe im Keller sind stark eingeschränkt. Es wird nur traubeneigene Hefe für die Fermentation verwendet, betriebsfremde Hefen sind nur bei Gärstockung zugelassen.
    • Demeter-Weine sind immer vegetarisch, da Einsatz von Gelatine zur Schönung untersagt ist. Es sind nicht alle Weine vegan geschönt, für genaue Auskunft muss direkt der*die Winzer*in angefragt werden.
    • Beachten natürlicher Zeitqualitäten und Rhythmen.

    Eier

    • Pro Legehenne muss ein Bruderhahn aufgezogen werden.
    • Hofindividualität mit möglichst geschlossenem Hofkreislauf
    • Tierzukäufe aus konventionellen Betrieben werden nur in einzelnen Ausnahmefällen und nur zu Zuchtzwecken genehmigt
    • Die Tierschutzverordnung muss vollumfänglich erfüllt werden
    • Die maximale Herdengrösse beträgt 2000 Tiere. Bei strukturierten Haltungssystemen (Volieren) max. 500 Tiere.
    • Pro 5 Tiere muss eine erhöhte Sitzstange von 1 m Länge zur Verfügung stehen
    • Verfütterung von mindestens 20 % hofeigenem Futter (ab 01.01.2025: 50 %) und zugekauften Futtermitteln von anderen Bio-Betrieben
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt
    • Im Krankheitsfall sind alternativmedizinische Behandlungsverfahren vorzuziehen
    • Routinemässige und prophylaktische Behandlungen mit chemisch-synthetischen, allopathischen Medikamenten, Antibiotika und Hormonen sind verboten

    Fleisch

    • Hofindividualität mit möglichst geschlossenem Hofkreislauf.
    • Tierzukäufe aus konventionellen Betrieben werden nur in einzelnen Ausnahmefällen und nur zu Zuchtzwecken genehmigt.
    • Die Tierschutzverordnung muss vollumfänglich erfüllt werden.
    • Wesensgemässe Haltung und Fütterung der Tiere.
    • Tiere der Rindergattung dürfen angebunden gehalten werden, sofern die RAUS-Bestimmung erfüllt ist.
    • Verfütterung von hofeigenem Futter oder zugekauften Futtermitteln von anderen Bio-Betrieben
    • Tiermehl darf nicht verfüttert werden.
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt.
    • In der Verarbeitung wird konsequent auf Zusatzstoffe verzichtet. Die Demeter-Richtlinien verbieten die Verwendung von Nitritpökelsalzen, Phosphat, synthetischen Geschmacksverstärkern und anderen nicht-produktspezifischen Zusatzstoffen.
    • Im Krankheitsfall sind alternativmedizinische Behandlungsverfahren vorzuziehen.
    • Routinemässige und prophylaktische Behandlungen mit chemisch-synthetischen, allopathischen Medikamenten, Antibiotika und Hormonen sind verboten

    Getreide

    • Düngung: Hofdünger und Kompost sind in Verbindung mit den biologisch-dynamischen Düngerzusatzpräparaten eine wichtige Grundlage der biologisch-dynamischen Düngung. Die Verwendung von organischen Handelsdüngern ist in beschränktem Masse gestattet.
    • Beim Anbau stehen der Humusaufbau und die Gesundheit der Pflanzen im Mittelpunkt. Dies wird unterstützt durch die biologisch-dynamischen Präparate aus Heilkräutern, Kuhdung und Quarz.
    • Pflanzenschutz: Die Anwendung chemisch-synthetischer Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, zur Verhütung und Bekämpfung von Pilz-, Virus- und anderen Krankheiten, von Unkräutern sowie zur Wachstumsregelung von Kulturpflanzen ist nicht zulässig.
    • Pflanz- und Saatgut: Das Saat- und Pflanzgut muss, soweit verfügbar, aus biologisch-dynamischem oder biologischem Anbau stammen. Mit Ausnahme von Mais sind Hybriden bei Speise- und Futtergetreide verboten. Das Saatgut darf nicht von Sorten stammen, die mit Hilfe der Gentechnologie gezüchtet wurden.
    • Nachhaltige Bewirtschaftung mit Erhalt der Artenvielfalt und harmonischen sozialen Beziehungen
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt
    • Die Verarbeitung muss so sorgfältig geschehen, dass der hohe Wert der Rohstoffe erhalten bleibt. Bei der Brotherstellung sind z.B. keine Enzyme erlaubt.
    • Beachten natürlicher Zeitqualitäten und Rhythmen

    Kräuter und Gewürze

    • Düngung: Hofdünger und Kompost sind in Verbindung mit den biologisch-dynamischen Düngerzusatzpräparaten eine wichtige Grundlage der biologisch-dynamischen Düngung. Die Verwendung von organischen Handelsdüngern ist in beschränktem Masse gestattet.
    • Beim Anbau stehen der Humusaufbau und die Gesundheit der Pflanzen im Mittelpunkt. Dies wird unterstützt durch die biologisch-dynamischen Präparate aus Heilkräutern, Kuhdung und Quarz.
    • Pflanzenschutz: Die Anwendung chemisch-synthetischer Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, zur Verhütung und Bekämpfung von Pilz-, Virus- und anderen Krankheiten, von Unkräutern sowie zur Wachstumsregelung von Kulturpflanzen ist nicht zulässig.
    • Pflanz- und Saatgut: Das Saat- und Pflanzgut muss, soweit verfügbar, aus biologisch-dynamischem oder biologischem Anbau stammen. Mit Ausnahme von Mais sind Hybriden bei Speise- und Futtergetreide verboten. Das Saatgut darf nicht von Sorten stammen, die mit Hilfe der Gentechnologie gezüchtet wurden.
    • Nachhaltige Bewirtschaftung mit Erhalt der Artenvielfalt und harmonischen sozialen Beziehungen.
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt.
    • Die Verarbeitung muss so sorgfältig geschehen, dass der hohe Wert der Rohstoffe erhalten bleibt.
    • Beachten natürlicher Zeitqualitäten und Rhythmen.

    Früchte und Gemüse

    Gemüse:

    • Düngung, Fruchtfolge und Anbautechnik sind so zu gestalten, dass eine Stickstoffauswaschung in den Untergrund und eine Anreicherung von Nitrat im Gemüse minimiert werden
    • Erden und Substrate: Gärtnerische Erden und Substrate sollen, wenn möglich, als betriebseigene Mischungen hergestellt werden. Der Anteil an Torf ist so gering wie möglich zu halten. Ersatzsubstrate wie beispielsweise Steinwolle, sind für Gemüsekulturen ebenso wenig zugelassen wie erdlose Kulturtechniken (Nährfilmtechnik, Hydrokultur), Sack- und Containerkulturen und sogenannte Erddünnschichtverfahren. Erden und Substrate dürfen gedämpft werden.
    • Jungpflanzen müssen selber angezogen oder von Betrieben gekauft werden, die nach einer anerkannten biologischen Wirtschaftsweise arbeiten
    • Bodenbearbeitung und Fruchtfolge sind bei der Begleitpflanzenregulierung von entscheidender Bedeutung. Mechanische Massnahmen sind gegenüber thermischen zu bevorzugen. Das Dämpfen ist nur für die Anzuchterde erlaubt.
    • Im Winter dürfen die Kulturflächen lediglich frostfrei (ca. 5° Celsius) gehalten werden. Davon ausgenommen sind Jung- und Zierpflanzen.

     

    Obst:

    • Sofern es Pflanzgut aus anerkannter biologisch-dynamischer oder biologischer Erzeugung gibt, ist dies bevorzugt zu verwenden
    • Die Begrünung soll standortgerecht aus vielerlei Pflanzenarten zusammengesetzt sein. Bei Bedarf können die Baumstreifen bzw. der Bereich unter den Pflanzen mit mechanischen und thermischen Methoden freigehalten werden. Der Boden darf jedoch (mit Ausnahme von Junganpflanzungen) nicht ganzjährig ohne Bewuchs oder Bedeckung sein.

    Tee, Kaffee und Kakao

    • Nachhaltige Bewirtschaftung mit Erhalt der Artenvielfalt und harmonischen sozialen Beziehungen.
    • Beim Anbau stehen der Humusaufbau und die Gesundheit der Pflanzen im Mittelpunkt. Dies wird erreicht durch die speziellen biologisch-dynamischen Präparate aus Heilkräutern, Kuhdung und Quarz. 
    • Gentechnologie ist auf allen Stufen untersagt.
    • Die Verarbeitung muss so sorgfältig geschehen, dass der hohe Wert der Rohstoffe erhalten bleibt. 
    • Beachten natürlicher Zeitqualitäten und Rhythmen.

    Kriterien Kräutertee siehe Kriterien Kräuter

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