Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    EU-Ecolabel

    www.eu-ecolabel.de/

    Staatliches Gütesiegel der EU für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Wird auch EU-Blume und EU-Umweltzeichen genannt.

    Zeicheninhaber

    EU Ecolabelling Board

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung entlang der gesamten Lieferkette durch eine unabhängige Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Diese nimmt die Einzelanträge der Hersteller und Importeure entgegen, prüft die Einhaltung der Anforderungen und die vollständige Erbringung der Nachweise. Schliesslich wird ein Zeichennutzungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Nutzungsdauer des EU Ecolabel entspricht der Gültigkeitsdauer des Kriterienkataloges für das entsprechende Produkt. Dies ist in der Regel 2-5 Jahre. In Deutschland sind das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH die kompetenten Stellen, die bei der Europäischen Kommission benannt worden sind. Das Umweltbundesamt ist für den fachlichen Bereich zuständig, RAL agiert als Vergabestelle. Die Kriterien für das Europäische Umweltzeichen werden nach Beschluss durch die Europäische Kommission veröffentlicht und sind auf deren Homepage einsehbar.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Büroelektronik, Campingplätze, Farben und Lacke, Glühbirnen, Bodenbeläge, Blumenerde, Düngemittel, Geschirrspüler, Staubsauger, Kühlschränke, Wärmepumpen, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Computer, Beherbergungsbetriebe, Matratze, Bettwäsche, Schuhe, Textilien, Kopier- und Grafikpapier, Hygiene- und Haushaltsprodukte aus Papier, Möbel, Seife, Shampoo, Waschmittel, Geschirrspülmittel, Schmiermittel

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    Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Europaweit werden Produkte ausgezeichnet die im Vergleich zu anderen Produkten derselben Kategorie geringere Umweltauswirkungen aufweisen. Für alle ausgezeichneten Produkte gelten diese allgemeinen Kriterien:

    • Geringe Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung
    • Wenig Abfall
    • Sparsamer Umgang mit Energie und Ressourcen, von der Produktion bis hin zur Entsorgung
    • Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit

    Düngemittel und Hilfsstoffe

    • Verwertung organischer Stoffe
    • Das Produkt enthält keinen Torf
    • Das Produkt verursacht keine Belastung des Bodens durch Schwermetalle
    • Keine Verseuchung durch Bakterien
    • Der Gehalt an Unkrautsamen ist begrenzt

     

    Speziell für Kultursubstrate:

    • Der Anwender wird über die vorhandenen Möglichkeiten zum Beseitigung und zur Verarbeitung des Produkts nach dessen Gebrauch informiert

     

    Speziell für Bodenverbesserer:

    • Keine Zuführung von Glas- oder Metallteilchen
    • Der Mindestgehalt an organischen Stoffen beträgt 20%
    • Keine Belastung des Bodens durch Pestizid-Rückstände

    Papierprodukte

    • Einsatz von Recyclingfasern oder Fasern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern
    • Verminderte Wasserverschmutzung und reduzierte Schwefel- und Treibhausgasbelastung beim Herstellungsprozess
    • Der Energieverbrauch und der Verbrauch von fossilen Energieträgern ist bei der Herstellung auf spezifische Werte je Kilogramm Produktmasse limitiert
    • Keine gesundheitsgefährdenden Stoffe
    • Verzicht auf Farben, die metallhaltig sind oder Wasserorganismen schädigen
    • Farben und Aufheller dürfen nicht abfärben
    • Festgelegte Menge an Bioziden darf nicht überschritten werden
    • Produkte aus rezyklierten Fasern dürfen eine bestimmte Menge an Formaldehyden und anderen gefährlichen Stoffen nicht überschreiten
    • Geringe Anzahl von Chlorverbindungen und anderen schädlichen Substanzen im Abwasser
    • Strenge Limitierung der Anwendung von Materialien der Druckfarbenentfernung beim Recyceln von Papier
    • Hersteller müssen über ein Abfallwirtschaftskonzept verfügen
    • Herkunftsnachweis aller verwendeten Frischfasern durch den Hersteller

    Heizung

    Wärmepumpe:

    • Die Wirksamkeit der verschiedenen Wärmepumpentypen (Wärmequelle/Wärmesenke: Luft/Luft, Luft/Wasser, Sole/Luft, Sole/Wasser, Wasser/Wasser, Wasser/Luft) müssen sowohl im Heizmodus wie auch im Kühlmodus vorgegebene Mindestanforderungen bei Leistung (COP: Coefficient of Performance; Verhältnis der von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmeleisung zur aufgenommenen Antriebsleistung) und Heizzahl (PER) überschreiten. Je höher die Leistungszahl, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe

    Die Heizzahl (PER) wird wie folgt errechnet: COP x 0,40 für Elektrowärmepumpen und COP x 0.91 für Gasmotor- bzw. Gasabsorptionswärmepumpen. Dabei entspricht 0,40 dem gegenwärtig geltenden Durchschnittwert der Stromeffizienz einschliesslich der Netzverluste. 0,91 entspricht dem europäischen Durchschnittswert der Gaseffizienz einschliesslich der Verteilungsverluste.

    • Der Wärmepumpe ist durch den Antragsteller ein umfassendes Handbuch für die Montage und Wartung sowie für den Betrieb der Wärmepumpe mitzuliefern
    • Cadmium, Blei, Quecksilber und Flammenschutzmittel dürfen nicht verwendet werden
    • 10 Jahre Verfügbarkeitsgarantie für Ersatzteile

     

    Beleuchtung

    • Lebensdauer von 5 bis 9 Jahren (10'000 Stunden)
    • Fünfmal geringerer Stromverbrauch als herkömmliche Glühbirnen
    • Kein Flimmern nach dem Einschalten
    • Sehr geringer Quecksilber-Anteil
    • Verwendung von mindestens 65% Recycling-Verpackung
    • 70-90% Leuchtkraft nach 10'000 Stunden (je nach Glühbirnentyp)

    Unterhaltungselektronik

    Fernsehgeräte:
    • Geringerer Stromverbrauch im Betrieb und im Standby-Modus
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. starke Einschränkung von Flammschutzmitteln)
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Hinweis auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen
      • Hinweis auf die Stromverbrauchreduktion durch Abstellen des Gerätes oder durch Reduktion der Bildschirmhelligkeit
    • 90% der Kunst- und Metallstoffe sowie des verwendeten Glases müssen recyclierbar sein
    • Kunststoffteile enthalten keine metallischen Einlagen, die nicht separiert werden können
    • Kunststoffteile enthalten kein Blei-, Cadmium- oder Polymerzusätze
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 7-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    Schuhe:
    • Grenzwerte für die Abwasserqualität nach der Ledergerbung
    • Der Anteil an kohlenstoff-haltigen Verbindungen darf je nach Schuhtyp nicht mehr als 20 bis 25 Gramm pro Schuhpaar betragen
    • Keine Anwendung von Chlorphenolen, sowie von Azofarbstoffen
    • Keine Anwendung von Chloralkanen und Polyvinylchlorid (PVC)
    • Arbeitsschuhe müssen den EU-Richtlinien entsprechen und dementsprechend die CE-Kennzeichnung aufweisen
    • Alle Produkte werden auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Qualität getestet
    • Schuhschachteln müssen zu mindestens 80% aus Recyclingmaterial bestehen

     

    Textilien:

    • Keine Verwendung von anorganischen Fasern wie Glasfasern, Mineralfasern, etc.
    • Keine Verwendung von Chlorphenolen
    • Keine Verwendung von Azofarbstoffen und krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Farbstoffen
    • Keine Verwendung von gefährlichen Flammschutzmitteln
    • Giftige Rückstände wie Acrylonitril, Pestizide, etc., dürfen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten
    • In der Produktion verwendete Öle und Schmiermittel müssen zu 90% und Waschmittel und Weichmacher zu 95% biologisch abbaubar sein
    • Stoffe, die das Schrumpfen von Produkten verhindern, sind nur bei Baumwollprodukten zugelassen
    • Der Anteil an Formaldehyd darf bei direktem Hautkontakt 30ppm und sonst 300ppm nicht überschreiten
    • Der Anteil flüchtiger organischen Verbindungen in der Druckpaste darf nicht mehr als 5% betragen
    • Alle Produkte werden auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Qualität getestet (z.B.: Farbbeständigkeit)

    Haushaltgeräte

    Geschirrspüler:

    • Geringerer Energieverbrauch (Verminderung des Stromverbrauchs um rund 40%)
    • Spülgänge mit Energiesparprogramm
    • Problemlos zu zerlegen und zu recyclieren
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. starke Einschränkung von Flammschutzmitteln)
    • Möglichst geräuscharmer Betrieb
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 12-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

     

    Kühlschränke:

    • Geringerer Energieverbrauch (Energieklasse A+ oder A++)
    • Minimale Verwendung von für die globale Erwärmung verantwortlichen Substanzen und Ozon abbauenden Stoffen
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. starke Einschränkung von Flammschutzmitteln; Stoffe, die als krebserregend, erbgutschädigend und fortpflanzunggefährdend gelten, werden nicht eingesetzt)
    • Geräuscharmer Betrieb
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • 3-jährige Funktionsgarantie, 12-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

     

    Staubsauger:

    • Lebensdauer: > 550h, Ein-Ausschalt-Mechanismus: 2500x
    • Staubentfernungs-Effizienz: 70% auf Teppich, 98% auf harter Unterlage
    • Möglichst geräuscharmer Betrieb
    • Staubemission < 0.01 mg/m3
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (starke Einschränkung von Flammschutzmitteln, definierte Minimalanteile bzw. Auslassen von Stoffen wie Blei, Cadmium, Quecksilber)
    • Lebensdauer: > 550 Stunden
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 10-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Ausrichtung auf längere Nutzungsdauer und bessere Wiederverwertbarkeit der Materialien:
      • Kunststoffteile enthalten keine metallischen Einlagen, die nicht separiert werden können
      • Metallische Teile sind schnell zugänglich

     

    Waschmaschinen:

    • Geringerer Energieverbrauch (Verminderung des Stromverbrauchs um rund 50%): ≤ 0.17kWh/kg
    • Garantiert hohe Leistung (Energieklasse A oder B) beim Waschen und Schleudertrocknen
    • Verminderter Wasserverbrauch (um rund -40%): ≤ 12 Liter Wasser per kg Wäsche
    • Möglichst geräuscharmer Betrieb
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 10-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Nutzung der Waschmaschine vorzugsweise bei voller Beladung
      • Empfehlung, auf den Vorwaschgang möglichst zu verzichten
      • Informationen zum unterschiedlichen Wasser- und Stromverbrauch bei unterschiedlicher Waschtemperatur und unterschiedlicher Beladungsdichte der Maschine

    Schmiermittel

    • Produkt enthält keine umweltgefährdenden Substanzen
    • Produkt enthält einen großen Anteil an erneuerbaren Rohstoffen
    • Reduzierte umweltgefährdende Auswirkungen auf Wasser und Boden beim Einsatz von Schmierstoffen
    • Reduzierte CO2 Emissionen

    Reinigungs- und Waschmittel

    • Weitgehend biologisch abbaubar
    • Verminderte Wasserbelastung
    • Frei von bestimmten gefährlichen Stoffen, wie zum Beispiel Tensiden
    • Geringe Förderung des Algenwachstums im Wasser
    • Verzicht auf unnötiges Verpackungsmaterial
    • Tipps zum umweltfreundlichen und wirtschaftlichen waschen auf der Verpackung
    • Reinigungswirkung mindestens ebenso gut wie bei herkömmlichen Erzeugnissen

    Büroelektronik

    PCs (Personal Computer):
    • Geringerer Stromverbrauch von PC und Monitor bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen:
      • Die Hintergrundbeleuchtung des Flachbildschirms darf pro Leuchte nicht mehr als 3 mg Quecksilber enthalten
      • Batterien dürfen nicht mehr als 0,0001% des Batteriegewichts Quecksilber, 0,001% Cadmium und 0,01% Blei enthalten
      • Starke Einschränkung der Flammhemmschutzmittel
    • Geräuscharmer Betrieb bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • Geringe elektromagnetische Strahlung
    • 90% der Kunststoff- und Metallmaterialien müssen recyclierbar sein
    • Kunststoffteile enthalten keine Blei- und Cadmiumzusätze
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • Kartonverpackungen bestehen zu mindestens 80% aus Recyclingmaterial
    • Funktions- und Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    Laptops:
    • Geringerer Stromverbrauch:
      • Die Computer sollte über einen Energiesparmodus verfügen, der nicht mehr als 4 W verbraucht
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen:
      • Die Hintergrundbeleuchtung des Flachbildschirms darf pro Leuchte nicht mehr als 3 mg Quecksilber enthalten
      • Batterien dürfen nicht mehr als 0,0001% des Batteriegewichts Quecksilber, 0,001% Cadmium und 0,01% Blei enthalten
      • Starke Einschränkung der Flammhemmschutzmittel
    • Geräuscharmer Betrieb bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • 90% der Kunststoff- und Metallmaterialien müssen recyclierbar sein
    • Kunststoffteile enthalten keine Blei- und Cadmiumzusätze
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • Funktions- und Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

    Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel

    • Geringe Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung: Grenzwerte für bestimmte Bestandteile (z.B. Weißpigmente, flüchtige organische Verbindungen, flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe), Verbot bestimmter Bestandteile (z.B. Schwermetalle, giftige, karzinogene oder Umwelt gefährdende Stoffe)
    • Wenig Abfall
    • Sparsamer Umgang mit Energie und Ressourcen, von der Produktion bis hin zur Entsorgung
    • Gebrauchstauglichkeit (z.B. Ergiebigkeit je l/m², Wasserbeständigkeit) und Sicherheit
    • Verbraucherinformationen (z.B. Angaben zur Verwendung, zur Aufbewahrung der Öffnung)

    Matratzen

    • Keine Verwendung von umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Farbstoffen
    • Kleinstmöglicher Anteil an brandhemmenden und an anderen Textilbehandlungssubstanzen
    • Keine Verwendung von Leimstoffen mit giftigen Dämpfen
    • Keine Verwendung von Blei in der Rostschutzschicht der Sprungfedern
    • Festgelegte Grenzwerte für Penatchlorphenol, Schwermetalle z.B. Blei oder Cadmium sowie für Formaldehyd
    • Festgelegte Grenzwerte für Latex
    • Verbot von Aufschäumungsmitteln. Begrenzung des Gehaltes von flüchtigen organischen Verbindungen.
    • Keine Ozon abbauende Stoffen
    • Geringe Wasser- und Luftverschmutzung bei der Herstellung
    • Langlebigkeit der Matratzen

    Campingplätze

    Obligatorische Kriterien:

    • Begrenzung des Energieverbrauches: energiesparende Geräte, Wärmedämmung, automatische Zeitschaltsysteme (Licht, Heizung, etc.), Aufzeichnung der Energieverbrauchsdaten
    • Begrenzung des Wasserverbrauchs: wassersparende Wasserhähne, Duschen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, WC’ s etc., sachgerechte Abwasserentsorgung, flexibles Handtuch- und Bettwäschewechseln
    • Begrenzung der Abfallmenge: Verwendung von Einwegprodukten ist verboten, fachgerechte Entsorgung und Trennung
    • Bevorzugter Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas und Biogas, etc.
    • Bevorzugter Einsatz von Stoffen, die weniger umweltschädlich sind: Verwendung chemischer Substanzen nur nach Notwendigkeit, mit Umweltzeichen ausgestattete Innenraumfarben, Lacke und Reinigungsmittel, Sammlung der Verbrauchsdaten chemischer Mittel
    • Förderung der Umweltbildung und der Umweltkommunikation: Ausbildung der Mitarbeiter (z.B. über richtige Dosierung von Waschmitteln und Reinigungsmitteln, effektives Abfall-, Wasser- und Ressourcenmanagement) und Information der Gäste über lokale Umweltfakten (z.B. Umweltmaßnahmen, die in der Unterkunft vorgenommen wurden, Wasser- und Stromsparmöglichkeiten, Abfalltrennung, Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel)

     

    Zusätzlich müssen aus einem Katalog von fakultativen Kriterien so viele erfüllt sein, dass eine Gesamtpunktzahl von 16,5 erreicht wird. Solche Kriterien sind beispielsweise:

    • Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Windenergie
    • Isolierung bestehender Gebäude
    • ökologische Gärten

    Hotels und Unterkünfte

    Obligatorische Kriterien:

    • Begrenzung des Energieverbrauches: energiesparende Geräte, Wärmedämmung, automatische Zeitschaltsysteme (Licht, Heizung, etc.), Aufzeichnung der Energieverbrauchsdaten.
    • Begrenzung des Wasserverbrauchs: wassersparende Wasserhähne, Duschen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, WC’ s etc., sachgerechte Abwasserentsorgung, flexibles Handtuch- und Bettwäschewechseln.
    • Begrenzung der Abfallmenge: Verwendung von Einwegprodukten ist verboten, fachgerechte Entsorgung und Trennung.
    • Bevorzugter Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas und Biogas, etc.
    • Bevorzugter Einsatz von Stoffen, die weniger umweltschädlich sind: Verwendung chemischer Substanzen nur nach Notwendigkeit, mit Umweltzeichen ausgestattete Innenraumfarben, Lacke und Reinigungsmittel, Sammlung der Verbrauchsdaten chemischer Mittel
    • Förderung der Umweltbildung und der Umweltkommunikation: Ausbildung der Mitarbeiter (z.B. über richtige Dosierung von Waschmitteln und Reinigungsmitteln, effektives Abfall-, Wasser- und Ressourcenmanagement) und Information der Gäste über lokale Umweltfakten (z.B. Umweltmaßnahmen, die in der Unterkunft vorgenommen wurden, Wasser- und Stromsparmöglichkeiten, Abfalltrennung, Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel).

     

    Zusätzlich müssen aus einem Katalog von fakultativen Kriterien so viele erfüllt sein, dass eine Gesamtpunktzahl von 16,5 erreicht wird. Solche Kriterien sind beispielsweise:

    • Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Windenergie
    • Isolierung bestehender Gebäude
    • ökologische Gärten
    • Rauchfreie Zimmer

    Reisen, Mobilität

    Obligatorische Kriterien:

    • Begrenzung des Energieverbrauches: energiesparende Geräte, Wärmedämmung, automatische Zeitschaltsysteme (Licht, Heizung, etc.), Aufzeichnung der Energieverbrauchsdaten
    • Begrenzung des Wasserverbrauchs: wassersparende Wasserhähne, Duschen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, WC’ s etc., sachgerechte Abwasserentsorgung, flexibles Handtuch- und Bettwäschewechseln
    • Begrenzung der Abfallmenge: Verwendung von Einwegprodukten ist verboten, fachgerechte Entsorgung und Trennung
    • Bevorzugter Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas und Biogas, etc.
    • Bevorzugter Einsatz von Stoffen, die weniger umweltschädlich sind: Verwendung chemischer Substanzen nur nach Notwendigkeit, mit Umweltzeichen ausgestattete Innenraumfarben, Lacke und Reinigungsmittel, Sammlung der Verbrauchsdaten chemischer Mittel
    • Förderung der Umweltbildung und der Umweltkommunikation: Ausbildung der Mitarbeiter (z.B. über richtige Dosierung von Waschmitteln und Reinigungsmitteln, effektives Abfall-, Wasser- und Ressourcenmanagement) und Information der Gäste über lokale Umweltfakten (z.B. Umweltmaßnahmen, die in der Unterkunft vorgenommen wurden, Wasser- und Stromsparmöglichkeiten, Abfalltrennung, Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel)

     

    Zusätzlich müssen aus einem Katalog von fakultativen Kriterien so viele erfüllt sein, dass eine Gesamtpunktzahl von 16,5 erreicht wird. Solche Kriterien sind beispielsweise:

    • Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Windenergie
    • Isolierung bestehender Gebäude
    • ökologische Gärten
    • Rauchfreie Zimmer

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