Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Fairtrade Max Havelaar

    www.maxhavelaar.ch

    Gütesiegel der Max Havelaar Stiftung für fair gehandelte Produkte

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Max Havelaar Stiftung (Schweiz)

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Alle drei Jahre Kontrolle auf Einhaltung der Fairtrade Anforderungen bei der Produzentenorganisation vor Ort mit anschliessender Zertifizierung. Bei sehr kleinen Produzentenorganisationen findet die Zertifizierung nur alle 6 Jahre statt. Zusätzlich erfolgen zwei Überwachungskontrollen während der Zertifikatsgültigkeitsdauer. Hier wird die Produktion auf Konformität mit den Fairtrade Standard überprüft. Zertifizierungsstelle ist die FLO-CERT GmbH. Diese überprüft die Produzenten und Händler auf Einhaltung der Umwelt-, Ökonomie- und Sozialrichtlinien und stellt sicher, dass der Minimumpreis und die Fairtrade Prämie gezahlt wird. Akkreditierung von FLO-CERT als Zertifizierungsstelle nach ISO 17065 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Früchte und Gemüse, Blumen, Pflanzen, Reis, Textilien, Watteprodukte, Fruchtsäfte, Kaffee, Tee, Kakao, Honig, Zucker, Sportbälle

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    Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    All that can be-Label, was heisst, dass alle Zutaten eines Produkts, die unter Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind, auch Fairtrade-zertifiziert sein müssen. Für die Zertifizierung gelten der Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen resp. der Fairtrade-Standard für Beschäftigte auf Plantagen sowie der Fairtrade-Standard für Händler. Unter anderem gilt:

    Rückverfolgbarkeit

    • Nach Fairtrade hergestellte Produkte sind während des gesamten Produktionsprozesses physisch getrennt von nicht nach Fairtrade hergestellten Produkten.
    • Bei Kakao, Rohrzucker, Saft und Tee ist ein Massenausgleich erlaubt, sofern nicht mehr Produkt unter dem Fairtrade-Label verkauft wird, als nach dem Fairtrade-Standard produziert wurde.

    Ökologische Kriterien

    • Mitarbeiter werden geschult im Umgang mit gesundheitsschädigenden Chemikalien, in der korrekten Verwendung von Dünger und im effizienten Gebrauch von Wasser.
    • Waldrodung sowie die Zerstörung von Vegetation in Schutzgebieten und Ökosystemen mit hoher Kohlenstoffspeicher-Kapazität sind verboten.
    • Massnahmen zum Schutz der Biodiversität werden angewendet.
    • Pufferzonen um Gewässer werden eingehalten.
    • Es wird kein gentechnisch verändertes Samenmaterial verwendet.

    Soziale Kriterien

    • Diskriminierung in jeglicher Form, physische und psychische Misshandlung, Mobbing und Belästigung sind verboten.
    • Direkte oder indirekte Beteiligung an Zwangsarbeit ist verboten.
    • Kinderarbeit ist verboten.
    • Angestellte haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.
    • Angestellte erhalten einen Mindestlohn, welcher in regelmässigen Zeitabschnitten ausgezahlt wird. Der Lohn wird mit längerer Anstellung kontinuierlich erhöht.
    • Ein mehrheitlich aus ArbeiterInnen bestehendes Fairtrade-Prämienkommittee ist zuständig für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie zum Wohle aller Beteiligten.
    • Zeitarbeiter, welche mindestens für eine Dauer von drei Monaten angestellt sind, erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, welcher sie vor Lohnausfall bei Krankheit oder Unfall schützt.

    Pflanzen und Saatgut

    All that can be-Label, was heisst, dass alle Zutaten eines Produkts, die unter Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind, auch Fairtrade-zertifiziert sein müssen. Für die Zertifizierung gelten der Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen resp. der Fairtrade-Standard für Beschäftigte auf Plantagen sowie der Fairtrade-Standard für Händler. Unter anderem gilt:

    Rückverfolgbarkeit

    • Nach Fairtrade hergestellte Produkte sind während des gesamten Produktionsprozesses physisch getrennt von nicht nach Fairtrade hergestellten Produkten.

    Ökologische Kriterien

    • Mitarbeiter werden geschult im Umgang mit gesundheitsschädigenden Chemikalien, in der korrekten Verwendung von Dünger und im effizienten Gebrauch von Wasser.
    • Waldrodung sowie die Zerstörung von Vegetation in Schutzgebieten und Ökosystemen mit hoher Kohlenstoffspeicher-Kapazität sind verboten.
    • Massnahmen zum Schutz der Biodiversität werden angewendet.
    • Pufferzonen um Gewässer werden eingehalten.
    • Es wird kein gentechnisch verändertes Samenmaterial verwendet.

    Soziale Kriterien

    • Diskriminierung in jeglicher Form, physische und psychische Misshandlung, Mobbing und Belästigung sind verboten.
    • Direkte oder indirekte Beteiligung an Zwangsarbeit ist verboten.
    • Kinderarbeit ist verboten.
    • Angestellte haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.
    • Angestellte erhalten einen Mindestlohn, welcher in regelmässigen Zeitabschnitten ausgezahlt wird. Der Lohn wird mit längerer Anstellung kontinuierlich erhöht.
    • Ein mehrheitlich aus ArbeiterInnen bestehendes Fairtrade-Prämienkommittee ist zuständig für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie zum Wohle aller Beteiligten.
    • Zeitarbeiter, welche mindestens für eine Dauer von drei Monaten angestellt sind, erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, welcher sie vor Lohnausfall bei Krankheit oder Unfall schützt.

    Schnittblumen

    All that can be-Label, was heisst, dass alle Zutaten eines Produkts, die unter Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind, auch Fairtrade-zertifiziert sein müssen. Für die Zertifizierung gelten der Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen resp. der Fairtrade-Standard für Beschäftigte auf Plantagen sowie der Fairtrade-Standard für Händler. Unter anderem gilt:

    Rückverfolgbarkeit

    • Nach Fairtrade hergestellte Produkte sind während des gesamten Produktionsprozesses physisch getrennt von nicht nach Fairtrade hergestellten Produkten.

    Ökologische Kriterien

    • Mitarbeiter werden geschult im Umgang mit gesundheitsschädigenden Chemikalien, in der korrekten Verwendung von Dünger und im effizienten Gebrauch von Wasser.
    • Waldrodung sowie die Zerstörung von Vegetation in Schutzgebieten und Ökosystemen mit hoher Kohlenstoffspeicher-Kapazität sind verboten.
    • Massnahmen zum Schutz der Biodiversität werden angewendet.
    • Pufferzonen um Gewässer werden eingehalten.
    • Es wird kein gentechnisch verändertes Samenmaterial verwendet.

    Soziale Kriterien

    • Diskriminierung in jeglicher Form, physische und psychische Misshandlung, Mobbing und Belästigung sind verboten.
    • Direkte oder indirekte Beteiligung an Zwangsarbeit ist verboten.
    • Kinderarbeit ist verboten.
    • Angestellte haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.
    • Angestellte erhalten einen Mindestlohn, welcher in regelmässigen Zeitabschnitten ausgezahlt wird. Der Lohn wird mit längerer Anstellung kontinuierlich erhöht.
    • Ein mehrheitlich aus ArbeiterInnen bestehendes Fairtrade-Prämienkommittee ist zuständig für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie zum Wohle aller Beteiligten.
    • Zeitarbeiter, welche mindestens für eine Dauer von drei Monaten angestellt sind, erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, welcher sie vor Lohnausfall bei Krankheit oder Unfall schützt.

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    All that can be-Label, was heisst, dass alle Zutaten eines Produkts, die unter Fairtrade-Bedingungen erhältlich sind, auch Fairtrade-zertifiziert sein müssen. Für die Zertifizierung gelten der Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen resp. der Fairtrade-Standard für Beschäftigte auf Plantagen sowie der Fairtrade-Standard für Händler. Unter anderem gilt:

    Rückverfolgbarkeit

    • Nach Fairtrade hergestellte Produkte sind während des gesamten Produktionsprozesses physisch getrennt von nicht nach Fairtrade hergestellten Produkten.

    Ökologische Kriterien

    • Mitarbeiter werden geschult im Umgang mit gesundheitsschädigenden Chemikalien, in der korrekten Verwendung von Dünger und im effizienten Gebrauch von Wasser.
    • Waldrodung sowie die Zerstörung von Vegetation in Schutzgebieten und Ökosystemen mit hoher Kohlenstoffspeicher-Kapazität sind verboten.
    • Massnahmen zum Schutz der Biodiversität werden angewendet.
    • Pufferzonen um Gewässer werden eingehalten.
    • Es wird kein gentechnisch verändertes Samenmaterial verwendet.

    Soziale Kriterien

    • Diskriminierung in jeglicher Form, physische und psychische Misshandlung, Mobbing und Belästigung sind verboten.
    • Direkte oder indirekte Beteiligung an Zwangsarbeit ist verboten.
    • Kinderarbeit ist verboten.
    • Angestellte haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.
    • Angestellte erhalten einen Mindestlohn, welcher in regelmässigen Zeitabschnitten ausgezahlt wird. Der Lohn wird mit längerer Anstellung kontinuierlich erhöht.
    • Ein mehrheitlich aus ArbeiterInnen bestehendes Fairtrade-Prämienkommittee ist zuständig für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie zum Wohle aller Beteiligten.
    • Zeitarbeiter, welche mindestens für eine Dauer von drei Monaten angestellt sind, erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, welcher sie vor Lohnausfall bei Krankheit oder Unfall schützt.

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