Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    gebana

    www.gebana.com

    Gütesiegel der Firma gebana AG für nachhaltig und sozialverträglich produzierte, hauptsächlich aus dem Süden stammende Produkte direkt ab Hof

    Letzte Änderung: 2019
    Zeicheninhaber

    Gebana AG

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrolle auf Einhaltung der Fair Trade Anforderungen und der Schweizer Bio Richtlinien bei der Produzentenorganisation vor Ort mit anschliessender Zertifizierung. Je nach Grösse der Produzentenorganisation kann das Audit 4 Tage bis 7 Wochen in Anspruch nehmen. Bei sehr grossen Kooperativen kann nicht jeder einzelne Farmer überprüft werden.  Produzentenorganisationen die seit vielen Jahren regelmässig die Fair Trade Richtlinien erfüllen, werden nur noch alle 3 Jahre kontrolliert und neu zertifiziert. Zertifizierungsstellen für die Richtlinien von  Swiss Fair Trade (CHFT) und der World Fair Trade Organization (WFTO) ist die FLO-CERT. Zusätzliche gebana-eigene Standards werden intern anhand von Lieferantenbesuchen und Fragebogen auditiert.

    Zertifizierungsstellen für die Bio Richtlinien sind auf der Stufe Produktion: Ecocert, Institut für Marktökologie (IMO), BCS. Auf der Stufe Verarbeitung und Handel: Institut für Marktökologie (IMO), SKAL. Um die Zertifizierung möglichst einfach zu halten, setzt gebana auf anerkannte, bestehende Standards und ergänzt sie wo nötig. Ein Grossteil der nicht nach Bio Suisse zertifizierten Produkte werden dennoch biologisch angebaut, sind aber in Umstellung oder aus politischen oder organisatorischen Gründen nicht zertifiziert.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Früchte, Gemüse, Trockenfrüchte, Nüsse, Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Zucker, Reis, Hülsenfrüchte, Getreide, Gewürze, Öl, Essig, Konfitüre, Honig, Riegel, Müsli, Snacks, Rohware

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Online-Shop, Bio-, Hof- und Weltläden; Reformhäuser, Restaurants

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Ökologische Kriterien

    • Möglichst gesamtbetriebliche Bioproduktion, Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen sowie auf synthetische Pestizide und Dünger
    • Biodiversitätsförderung durch Mischkulturen
    • Die Rodung von Wäldern sowie Landwirtschaft in sensiblen Gebieten ist verboten.
    • Förderung wassersparender Massnahmen und effizienter Bewässerung vor allem in trockenen Gebieten
    • Abfälle und Gewässerverschmutzung sind nach Möglichkeit zu verhindern.
    • Schonende Bodenbearbeitung, Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch ausgewogene Fruchtfolgen und vielfältige Bepflanzung
    • Keine Verwendung von Düngern mit hohem Schwermetallanteil
    • Die Verwendung von Kupfer in der biologischen Landwirtschaft ist erlaubt, muss aber gemässigt stattfinden, um eine Anreicherung des Bodens zu verhindern.

    Kriterien in der Verarbeitung

    • Keine Verwendung von künstlichen Geschmacks- und Farbstoffen
    • Effiziente Verpackung (Grosspakete, kein Aluminium, mehrfaches Verpacken nach Möglichkeit vermeiden)
    • Kein Transport per Flugzeug (begründete Ausnahmen möglich)

    Soziale Kriterien

    • gebana ist Mitglied von Swiss Fair Trade sowie der World Fair Trade Organization und erfüllt deren Richtlinien.
    • Faire und transparente Preise und Löhne
    • Keine Zwangs- und Kinderarbeit, keine Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit
    • Einhaltung angemessener Arbeitszeiten sowie Erhalt eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfelds mit Trinkwasserzugang und nötiger medizinischer Versorgung
    • Kein Land Grabbing
    • Wenn möglich geschieht Warenankauf und –verarbeitung direkt vor Ort bei kleinen Bauernfamilien im Süden.
    • Wahl von möglichst direkten Handelswegen
    • Integration von Kleinproduzenten

    Fleisch

    • Tierhaltung und –fütterung muss besonders artgerecht sein und bevorzugt den Kriterien von KAG-Freiland, ansonsten jenen von Bio-Suisse entsprechen.
    • Es wird nur Schweizer Fleisch vertrieben.
    • Möglichst gesamtbetriebliche Bioproduktion, Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen sowie auf synthetische Pestizide und Dünger
    • Die Rodung von Wäldern sowie Landwirtschaft in sensiblen Gebieten ist verboten.
    • Wassersparende Massnahmen und effiziente Bewässerung vor allem in trockenen Gebieten
    • Abfälle und Gewässerverschmutzung nach Möglichkeit verhindern
    • Keine Verwendung von Düngern mit hohem Schwermetallanteil
    • Die Verwendung von Kupfer in der biologischen Landwirtschaft ist erlaubt, muss aber gemässigt stattfinden, um eine Anreicherung des Bodens zu verhindern

    Getreide

    • Möglichst gesamtbetriebliche Bioproduktion, Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen sowie auf synthetische Pestizide und Dünger
    • Biodiversitätsförderung durch Mischkulturen
    • Die Rodung von Wäldern sowie Landwirtschaft in sensiblen Gebieten ist verboten.
    • Wassersparende Massnahmen und effiziente Bewässerung vor allem in trockenen Gebieten
    • Abfälle und Gewässerverschmutzung sind nach Möglichkeit zu verhindern.
    • Schonende Bodenbearbeitung, Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch ausgewogene Fruchtfolgen und vielfältige Bepflanzung
    • Keine Verwendung von Düngern mit hohem Schwermetallanteil
    • Die Verwendung von Kupfer in der biologischen Landwirtschaft ist erlaubt, muss aber gemässigt stattfinden, um eine Anreicherung des Bodens zu verhindern.

    Früchte und Gemüse

    • Möglichst gesamtbetriebliche Bioproduktion, Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen sowie auf synthetische Pestizide und Dünger
    • Biodiversitätsförderung durch Mischkulturen
    • Die Rodung von Wäldern sowie Landwirtschaft in sensiblen Gebieten ist verboten.
    • Wassersparende Massnahmen und effiziente Bewässerung vor allem in trockenen Gebieten
    • Abfälle und Gewässerverschmutzung sind nach Möglichkeit zu verhindern.
    • Schonende Bodenbearbeitung, Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch ausgewogene Fruchtfolgen und vielfältige Bepflanzung
    • Keine Verwendung von Düngern mit hohem Schwermetallanteil
    • Die Verwendung von Kupfer in der biologischen Landwirtschaft ist erlaubt, muss aber gemässigt stattfinden, um eine Anreicherung des Bodens zu verhindern.

    Tee, Kaffee und Kakao

    • Möglichst gesamtbetriebliche Bioproduktion, Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen sowie auf synthetische Pestizide und Dünger
    • Biodiversitätsförderung durch Mischkulturen
    • Die Rodung von Wäldern sowie Landwirtschaft in sensiblen Gebieten ist verboten.
    • Wassersparende Massnahmen und effiziente Bewässerung vor allem in trockenen Gebieten
    • Abfälle und Gewässerverschmutzung sind nach Möglichkeit zu verhindern.
    • Schonende Bodenbearbeitung, Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch ausgewogene Fruchtfolgen und vielfältige Bepflanzung
    • Keine Verwendung von Düngern mit hohem Schwermetallanteil
    • Die Verwendung von Kupfer in der biologischen Landwirtschaft ist erlaubt, muss aber gemässigt stattfinden, um eine Anreicherung des Bodens zu verhindern.

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