Naturtextil IVN zertifiziert BEST
Gütesiegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft für schadstofffreie, umwelt- und sozialverträglich produzierte Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrolle entlang der gesamten Produktionskette durch eine akkreditierte Kontrollstelle des jewieligen Landes. Die Kontrollen schliessen Spinnerei, Weber, den Ausrüstungsbetrieb, Konfektionsbetriebe, Färbereien und den Hersteller mit ein. Zusätzlich erfolgen auch unangemeldete Kontrollen bei einem Teil der Betriebe. Zertifizierungsstelle ist das Institut für Marktökologie IMO (auf Englisch). Akkreditierung des IMOs durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS). Das Zertifikat wird erst vergeben, wenn das Produkt auch die Schadstoffprüfungen erfolgreich bestanden hat.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Kleider
Das Label setzt sich neben den genannten Kriterien gegen das so genannte «Mulesing» bei Schafen ein. Unter «Mulesing» versteht man einen operativen Eingriff gegen Fliegenbefall bei Schafen. Zur Vorbeugung gegen diesen Befall mit Fliegenmaden werden vornehmlich in Australien den Lämmern die betroffenen Hautfalten operativ entfernt. Da das «Mulesing» eine schmerzhafte Verstümmelung der Tiere darstellt, verbietet es das deutsche Tierschutzgesetz.
Produkte mit diesem Label hier kaufen
Detailhandel
Inhalte im Detail
- Die Textilien bestehen zu 100% aus Naturfasern, die aus kontrolliert biologischem Anbau oder kontrolliert biologischer Tierhaltung stammen.
- Produkte dürfen nicht mit Ammoniak behandelt werden
- Eine Bleichung darf nur mit Chlor erfolgen und nicht etwa mit Wasserstoffperoxid, Natronlauge oder Tensiden
- Keine Verwendung von Formaldehyd und gesetzlich verbotenen Azofarbstoffen
- Verbot von Metallkomplexfarbstoffen und Farbstoffen, die im fertigen Textil krebserzeugend oder allergisierend wirken können.
- Verbot von Ätzdruckverfahren und aromatischen Lösungsmitteln
- Farbstoffe dürfen einen Kupfergehalt von höchstens 5% aufweisen. Für die Färbung werden, mit Ausnahme von Eisen, keine Schwermetalle verwendet.
- Verbot von Mercerisation (Veredelungsverfahren für Baumwolle mit Natronlauge)
- Flammhemmende Hilfsstoffe sind nur dann erlaubt, wenn ihre Verwendung in dem jeweiligen Land für das in Frage stehende Produkt gesetzlich vorgeschrieben ist und sie strenge Anforderungen erfüllen.
- Jegliche Accessoires wie Knöpfe, Reissverschlüsse, Schnallen, etc., müssen frei von Chrom, Nickel, Polyvinylchlorid (PVC) und bedrohten Hölzern sein. Erlaubt sind jegliche natürliche Materialien, Polyester und Elasthan
- Abwasser für Nassveredelungsbetriebe, die direkt oder indirekt Abwasser einleiten, muss einer Abwasserkläranlage zugeführt werden.
- Alle Betriebe müssen über eine Umweltpolicy verfügen, die Verfahrensbeschreibungen beinhalten.
- Einlagen, Nahtbänder, Hutbänder etc., sind nur aus Naturfasern erlaubt. Einzig bei Bändern und Abschlussspitzen für Wäsche ist als Ausnahme eine Elasthanabeimischug erlaubt
- Es gelten Sozialstandards, die sich an den Kernnormen der International Labour Organization (ILO) orientieren:
- Keine Zwangsarbeit
- Recht auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen
- Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
- Keine überlangen Arbeitszeiten
- Keine Diskriminierung
- Den Arbeitern wird eine reguläre Anstellung angeboten
- Die Textilien bestehen zu 100% aus Naturfasern, die aus kontrolliert biologischem Anbau oder kontrolliert biologischer Tierhaltung stammen.
- Die Produkte dürfen nicht mit Ammoniak behandelt werden
- Eine Bleichung der Produkte darf nur mit Chlor erfolgen und nicht etwa mit Wasserstoffperoxid, Natronlauge oder Tensiden
- Keine Verwendung von Formaldehyd und gesetzlich verbotenen Azofarbstoffen
- Verbot von Metallkomplexfarbstoffen und Farbstoffen, die im fertigen Textil krebserzeugend oder allergisierend wirken können.
- Verbot von Ätzdruckverfahren und aromatischen Lösungsmitteln
- Farbstoffe dürfen einen Kupfergehalt von höchstens 5% aufweisen. Für die Färbung werden, mit Ausnahme von Eisen, keine Schwermetalle verwendet.
- Flammhemmende Hilfsstoffe sind nur dann erlaubt, wenn ihre Verwendung in dem jeweiligen Land für das in Frage stehende Produkt gesetzlich vorgeschrieben ist und sie strenge Anforderungen erfüllen.
- Jegliche Accessoires wie Knöpfe, Reissverschlüsse, Schnallen, etc., müssen frei von Chrom, Nickel, Polyvinylchlorid (PVC) und bedrohten Hölzern sein. Erlaubt sind jegliche natürliche Materialien, Polyester und Elasthan
- Abwasser für Nassveredelungsbetriebe, die direkt oder indirekt Abwasser einleiten, muss einer Abwasserkläranlage zugeführt werden.
- Alle Betriebe müssen über eine Umweltpolitik verfügen, die Verfahrensbeschreibungen beinhalten.
- Es gelten Sozialstandards, die sich an den Kernnormen der International Labour Organization (ILO) orientieren:
- Keine Zwangsarbeit
- Recht auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen
- Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
- Keine überlangen Arbeitszeiten
- Keine Diskriminierung
- Den Arbeitern wird eine reguläre Anstellung angeboten