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    oder

    IP-Suisse

    www.ipsuisse.ch

    Gütesiegel der IP-Suisse für Lebensmittel aus integrierter Produktion

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    IP Suisse

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Empfehlenswert
    117

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen auf Stufe Landwirtschaft nach den IP Suisse Richtlinien durch die kantonalen Inspektionsstellen. Jährliche Kontrollen des Transports durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS). Die Kontrollen können auch unangemeldet erfolgen. Die Koordination der Kontrollen erfolgt durch die Koordinationsstelle Agrosolution. Auf Stufe Verarbeitung erfolgt die Kontrolle und Zertifizierung nach den IP Suisse Richtlinien jährlich durch ProCert Safety AG. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der ProCert Safety AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).

    Vergleich mit verwandten Labels

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    Detailhandel, Direktverkauf ab Hof, Märkte

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Einhaltung des gesamtbetrieblichen ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
    • Die Produktion und Verarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz statt (inkl. Fürstentum Liechtenstein, Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebung bzw. in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen).
    • Auf dem Betrieb dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und keine mit gentechnischen Verfahren gezüchteten Tiere gehalten werden
    • Es wird darauf geachtet, dass Soja für Futtermittel sowie für andere tierische Produkte aus nachhaltiger Produktion stammt
    • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist eingeschränkt oder verboten
    • Die Zufuhr jeglicher Form von Klärschlamm auf den Betrieb ist verboten

    Eier

    • Einhalten des gesamtbetrieblichen ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
    • Die Produktion und Verarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz statt (inkl. Fürstentum Liechtenstein, Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebung bzw. in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen).
    • Auf dem Betrieb dürfen keine mit gentechnischen Verfahren gezüchteten Tiere gehalten werden
    • Eintagsküken werden in der Schweiz gebrütet und aufgezogen. Elterntiere werden in der Schweiz gehalten.
    • Das Futter darf keine leistungsfördernden oder pharmakologische aktive antimikrobielle, leistungsfördernde Substanzen enthalten
    • Legehennen werden gemäss BTS- und RAUS-Verordnung gehalten
    • Im Aussenklimabereich muss ein Sandbad vorhanden sein
    • Die gesamte begehbare Weidefläche richtet sich nach der Herdengrösse. Pro Tier müssen mindestens 2,5 m2 zur Verfügung stehen
    • Den Tieren ist durchgehend frisches Wasser zur Verfügung zu stellen
    • Es wird darauf geachtet, dass Soja für Futtermittel sowie für andere tierische Produkte aus nachhaltiger Produktion stammt
    • Das Coupieren der Schnäbel, das Stutzen der Flügel, das Kürzen der Krallen, sowie das Schneiden der Kämme ist verboten. Ausnahmen können durch den Tierarzt bewilligt werden.
    • Kranke, verletzte und abgedrängte Tiere müssen in einem separaten Stallabteil gehalten - oder ausgemerzt werden
    • Der Einsatz von Hühnerbrillen ist verboten

    Fleisch

    • Je nach Tierart und Sektor müssen teilweise die BTS-Verordnung und/oder die RAUS-Verordnung erfüllt sein.
    • Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für Futtermittel verboten

    Getreide

    • Zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, Minimierung der Grundwasserbelastung und Verminderung der Erosion gilt: erfolgt der Pflugeinsatz vor dem 15. November, ist spätestens nach 5 Monaten eine Folgekultur anzusäen oder anzupflanzen.
    • Zwischen Weizen und Weizen auf der gleichen Parzelle ist eine Anbauphase von mindestens einem oder mehreren Jahren einzuschalten
    • Es darf nur zertifiziertes Saatgut verwendet werden
    • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist eingeschränkt oder verboten
    • Fungizide, Insektizide, Wachstumsregulatoren und chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte sind verboten
    • Es wird empfohlen, an Projekten teilzunehmen, die einheimische Wildtiere fördert, Brutplätze oder Nahrung für Jungvögel schaffen

    Früchte und Gemüse

    • Jeglicher Einsatz von Herbiziden ist in der IP-Suisse Kartoffelkultur nicht erlaubt. Die Unkrautregulierung ist mechanisch durchzuführen.
    • Für Raps sind Fungizide, Insektizide, Halmverkürzer und Stimulatoren verboten. Erlaubt sind jedoch gewisse Herbizide.
    • Für das Mostobst gelten die Richtlinien der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Obstproduktion SAIO, die mindestens 60% Hochstammanteil fordern
    Detaillierte Kriterien für den Anbau von Raps, Kartoffeln und Mostobst: siehe Links

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    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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