Friend of the Sea
Gütesiegel der Organisation Friend of the Sea für Fisch und Meeresfrüchte aus nachhaltiger Fischerei und nachhaltigen Aquakulturen
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen durch akkreditierte nationale Kontrollstellen. Alle drei Jahre findet ausserdem eine Zertifizierung durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen Société Générale de Surveillance (SGS), DNV GL, Control Union oder RINA statt. Die Zertifizierung deckt sowohl die Fischerei selbst als auch die Produktkette ab. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig. Akkreditierung der Kontroll- und Zertifizierungsstellen nach ISO 17020 bzw. 17065 durch die jeweilige nationale Akkreditierungsstelle.
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Inhalte im Detail
Die Kriterien orientieren sich an den Richtlinien der Welternährungsorganisation (FAO)
Wildfang:
- Beschränkung auf den Fang von nicht überfischten Arten gemäss FAO, Nationaler Marine Behörde und regionalen Fischerei Institutionen
- Fangmethoden dürfen den Meeresboden nicht beeinträchtigen
- Fangmethoden müssen so gewählt werden, dass der Rückwurf maximal 8% beträgt
- Beifang darf keine gefährdeten Arten gemäss der Roten Liste der IUCN enthalten
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
- total erlaubte Fangmengen
- keine illegale Fischerei
- kein „Flag of Convenience“
- Netzgrösse
- Mindestgrösse der Tiere
- keine Fischerei in geschützten Gewässern
- Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
- Ein Abfallmanagement muss vorhanden sein
- Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.
Aquakulturen:
- Vor der Zertifizierung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden sein
- Kritische Lebensräume (Mangrovenwälder, Feuchtgebiete, etc.) dürfen nicht beeinträchtigt werden
- Ein Wasser-, Energie- und Nahrungsmanagement muss vorhanden sein
- Der Fischbestandteil im Futter darf nur aus Fischverarbeitungsabfällen oder aus zertifiziert nachhaltiger Fischerei stammen (aus FOS-Fischerei, wenn auf dem Markt erhältlich)
- Gezüchtete Fische dürfen nicht entweichen können. Das Eindringen von fremden Tieren in die Zuchtfarmen ist zu verhindern.
- Keine Verwendung von Wachstumshormonen, genetisch veränderten Organismen oder bewuchsverhindernden Anstrichmittel
- Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
- Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.
Die Kriterien orientieren sich an den Richtlinien der Welternährungsorganisation (FAO)
Wildfang:
- Beschränkung auf den Fang von nicht überfischten Arten gemäss FAO, Nationaler Marine Behörde und regionalen Fischerei Institutionen
- Fangmethoden dürfen den Meeresboden nicht beeinträchtigen
- Fangmethoden müssen so gewählt werden, dass der Rückwurf maximal 8% beträgt
- Beifang darf keine gefährdeten Arten gemäss der Roten Liste der IUCN enthalten
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
- total erlaubte Fangmengen
- keine illegale Fischerei
- kein „Flag of Convenience“
- Netzgrösse
- Mindestgrösse der Tiere
- keine Fischerei in geschützten Gewässern
- Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
- Ein Abfallmanagement muss vorhanden sein
- Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.
Aquakulturen:
- Vor der Zertifizierung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden sein
- Kritische Lebensräume (Mangrovenwälder, Feuchtgebiete, etc.) dürfen nicht beeinträchtigt werden
- Ein Wasser-, Energie- und Nahrungsmanagement muss vorhanden sein
- Der Fischbestandteil im Futter darf nur aus Fischverarbeitungsabfällen oder aus zertifiziert nachhaltiger Fischerei stammen (aus FOS-Fischerei, wenn auf dem Markt erhältlich)
- Gezüchtete Fische dürfen nicht entweichen können. Das Eindringen von fremden Tieren in die Zuchtfarmen ist zu verhindern.
- Keine Verwendung von Wachstumshormonen, genetisch veränderten Organismen oder bewuchsverhindernden Anstrichmittel
- Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
- Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.