Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder
    Labelfriend

    Friend of the Sea

    www.friendofthesea.org

    Gütesiegel der Organisation Friend of the Sea für Fisch und Meeresfrüchte aus nachhaltiger Fischerei und nachhaltigen Aquakulturen

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Friend of the Sea

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Bedingt empfehlenswert
    94

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen durch akkreditierte nationale Kontrollstellen. Alle drei Jahre findet ausserdem eine Zertifizierung durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen Société Générale de Surveillance (SGS), DNV GL, Control Union oder RINA statt. Die Zertifizierung deckt sowohl die Fischerei selbst als auch die Produktkette ab. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig. Akkreditierung der Kontroll- und Zertifizierungsstellen nach ISO 17020 bzw. 17065 durch die jeweilige nationale Akkreditierungsstelle.

    Vergleich mit verwandten Labels

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Schweiz: Manor, Aligro, Dörig & Brandl AG, Yoji's-Restaurants

     

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Die Kriterien orientieren sich an den Richtlinien der Welternährungsorganisation (FAO)


    Wildfang:

    • Beschränkung auf den Fang von nicht überfischten Arten gemäss FAO, Nationaler Marine Behörde und regionalen Fischerei Institutionen
    • Fangmethoden dürfen den Meeresboden nicht beeinträchtigen
    • Fangmethoden müssen so gewählt werden, dass der Rückwurf maximal 8% beträgt
    • Beifang darf keine gefährdeten Arten gemäss der Roten Liste der IUCN enthalten
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
      • total erlaubte Fangmengen
      • keine illegale Fischerei
      • kein „Flag of Convenience“
      • Netzgrösse
      • Mindestgrösse der Tiere
      • keine Fischerei in geschützten Gewässern
    • Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
    • Ein Abfallmanagement muss vorhanden sein
    • Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.


    Aquakulturen:

    • Vor der Zertifizierung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden sein
    • Kritische Lebensräume (Mangrovenwälder, Feuchtgebiete, etc.) dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Ein Wasser-, Energie- und Nahrungsmanagement muss vorhanden sein
    • Der Fischbestandteil im Futter darf nur aus Fischverarbeitungsabfällen oder aus zertifiziert nachhaltiger Fischerei stammen (aus FOS-Fischerei, wenn auf dem Markt erhältlich)
    • Gezüchtete Fische dürfen nicht entweichen können. Das Eindringen von fremden Tieren in die Zuchtfarmen ist zu verhindern.
    • Keine Verwendung von Wachstumshormonen, genetisch veränderten Organismen oder bewuchsverhindernden Anstrichmittel
    • Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
    • Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.

    Fisch und Meeresfrüchte

    Die Kriterien orientieren sich an den Richtlinien der Welternährungsorganisation (FAO)


    Wildfang:

    • Beschränkung auf den Fang von nicht überfischten Arten gemäss FAO, Nationaler Marine Behörde und regionalen Fischerei Institutionen
    • Fangmethoden dürfen den Meeresboden nicht beeinträchtigen
    • Fangmethoden müssen so gewählt werden, dass der Rückwurf maximal 8% beträgt
    • Beifang darf keine gefährdeten Arten gemäss der Roten Liste der IUCN enthalten
    • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
      • total erlaubte Fangmengen
      • keine illegale Fischerei
      • kein „Flag of Convenience“
      • Netzgrösse
      • Mindestgrösse der Tiere
      • keine Fischerei in geschützten Gewässern
    • Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
    • Ein Abfallmanagement muss vorhanden sein
    • Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.


    Aquakulturen:

    • Vor der Zertifizierung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden sein
    • Kritische Lebensräume (Mangrovenwälder, Feuchtgebiete, etc.) dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Ein Wasser-, Energie- und Nahrungsmanagement muss vorhanden sein
    • Der Fischbestandteil im Futter darf nur aus Fischverarbeitungsabfällen oder aus zertifiziert nachhaltiger Fischerei stammen (aus FOS-Fischerei, wenn auf dem Markt erhältlich)
    • Gezüchtete Fische dürfen nicht entweichen können. Das Eindringen von fremden Tieren in die Zuchtfarmen ist zu verhindern.
    • Keine Verwendung von Wachstumshormonen, genetisch veränderten Organismen oder bewuchsverhindernden Anstrichmittel
    • Der CO2-Fussabdruck muss pro Jahr um 20% reduziert oder kompensiert werden
    • Einhaltung der ILO-Kernkonventionen und der Menschenrechte; empfohlen ist hierfür eine SA8000-Zertifizierung.

    Haben Sie eine Frage?

    Gerne dürfen Sie uns kontaktieren.

    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

    Wir hätten da eine Frage

    Dürfen wir Sie mit einer Nutzerumfrage nerven? Sie dauert nur fünf Minuten, versprochen! ;)


    Nein danke.
    Bitte nicht mehr an diese Umfrage erinnern.
    Ja.
    Hier geht’s zur Umfrage.