Natur & Wirtschaft
Gütesiegel der Stiftung Natur & Wirtschaft für naturnah gestaltete Areale und Umgebungsplanungen
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Kontrolle und Vergabe erfolgt durch die Stiftung Natur und Wirtschaft. Eine unabhängige Kontrolle und Zertifizierung erfolgt nicht. Das Zertifikat der Stiftung Natur & Wirtschaft ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist findet eine Rezertifizierung statt und das Areal wird von einem Experten im Rahmen einer Besichtigung neu beurteilt.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Umgebungsgestaltung
Die Stiftung Natur & Wirtschaft wurde 1995 vom Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Schweizerischen Fachverband der Kies- und Betonindustrie FSKB sowie vom Schweizerischen Verband der Gasindustrie VSG gegründet. Weitere Träger sind seitdem hinzugekommen und der Stiftungsrat setzt sich heute aus namhaften Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Ökologie zusammen. Als oberstes Führungsorgan ist er für die strategische Führung der Stiftung zuständig und garantiert seit über 20 Jahren für die hohe Glaubwürdigkeit des Zertifikats.
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Inhalte im Detail
Mindestanforderungen:
- Mindestens 30 % des Gebäudeumschwungs sind naturnah gestaltet.
- Die naturnahen Flächen werden mit einheimischen und standortgerechten Arten bepflanzt.
- Auf den naturnahen Flächen werden keine Biozide und Düngemittel eingesetzt. Herbizide sind auf dem ganzen Areal verboten.
- Die naturnahen Blumenwiesen werden maximal zweimal pro Jahr geschnitten.
- Verkehrsflächen sind mit durchlässigen Bodenbelägen von regionaler Herkunft befestigt.
- Dach- und Regenwasser wird weitmöglichst oberflächlich auf dem Grundstück versickert, sofern es keine Verschmutzung aufweist und der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist.
- Die fachgerechte Pflege des naturnahen Areals ist gewährleistet.
Mindestanforderungen:
- Mindestens 30 % des Gebäudeumschwungs sind naturnah gestaltet.
- Die naturnahen Flächen werden mit einheimischen und standortgerechten Arten bepflanzt.
- Auf den naturnahen Flächen werden keine Biozide und Düngemittel eingesetzt. Herbizide sind auf dem ganzen Areal verboten.
- Die naturnahen Blumenwiesen werden maximal zweimal pro Jahr geschnitten.
- Verkehrsflächen sind mit durchlässigen Bodenbelägen von regionaler Herkunft befestigt.
- Dach- und Regenwasser wird weitmöglichst oberflächlich auf dem Grundstück versickert, sofern es keine Verschmutzung aufweist und der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist.
- Die fachgerechte Pflege des naturnahen Areals ist gewährleistet.