Terra Suisse
Gütesiegel der Firma Migros für landwirtschaftliche Produkte aus integrierter Produktion
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen auf Stufe Landwirtschaft nach den IP-Suisse-Richtlinien durch die kantonalen Inspektionsstellen. Jährliche Kontrollen des Transports durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS). Die Kontrollen können auch unangemeldet erfolgen. Die Koordination der Kontrollen erfolgt durch die Koordinationsstelle Agrosolution. Auf Stufe Verarbeitung erfolgt die Kontrolle und Zertifizierung nach den IP-Suisse-Richtlinien jährlich durch ProCert Safety AG. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der ProCert Safety AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
Vergleich mit verwandten Labels
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Migros
Inhalte im Detail
Für das Label Terra Suisse gelten die Richtlinien der IP-Suisse:
- Einhalten des gesamtbetrieblichen ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
- Die Produktion und Verarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz statt. (inklusive Fürstentum Liechtenstein, Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebung bzw. in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen)
- Auf dem Betrieb dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und keine mit gentechnischen Verfahren gezüchteten Tiere gehalten werden
- Es wird darauf geachtet, dass Soja für Futtermittel sowie für andere tierische Produkte aus nachhaltiger Produktion stammt.
- Der Einsatz von chemisch-synthetischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist eingeschränkt oder verboten
- Einhalten des gesamtbetrieblichen ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
- Die Produktion und Verarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz statt. (inklusive Fürstentum Liechtenstein, Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebung bzw. in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen)
- Für die Nutztierhaltung gilt die BTS- und RAUS-Verordnung
- Auf dem Betrieb dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und keine mit gentechnischen Verfahren gezüchteten Tiere gehalten werden
- Es wird darauf geachtet, dass Soja für Futtermittel sowie für andere tierische Produkte aus nachhaltiger Produktion stammt
- Jeglicher Einsatz von Herbiziden ist in der IP-Suisse Kartoffelkultur nicht erlaubt. Die Unkrautregulierung wird mechanisch durchzuführen.
- Für Raps sind Fungizide, Insektizide, Halmverkürzer und Stimulatoren verboten, erlaubt sind jedoch gewisse Herbizide.
- Für das Mostobst gelten die Richtlinien der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Obstproduktion SAIO, die mindestens 60% Hochstammanteil fordern
Detaillierte Kriterien für den Anbau von Raps, Kartoffeln und Mostobst: siehe Links
Nebst den gesamtbetrieblichen IP-Suisse Grundanforderungen müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Durchschnittlich muss 75% des Futters aus betriebseigenem Wiesenfutter bestehen (Gras von der Weide oder frisch gemäht, getrocknet oder siliert)
- Kraftfutter darf nur eingeschränkt verwendet werden (durchschnittlich < 93g Kraftfutter/kg produzierte Milch)
- Landwirte sollen möglichst grosse Flächen mit Rauhfutter bebauen (Natur- und Kunstwiesen, Weiden, Zwischenfutter und Silomais)
- Kühe erhalten regelmässigen Auslauf (RAUS) und werden auf Langlebigkeit gezüchtet
- Der Kunstdüngereinsatz auf der Grünfutterfläche wird möglichst tief gehalten
- Ab 2014 darf kein Soja mehr verfütter werden
- Die Landwirte erfüllen die Biodiversitätsanforderungen der IP-SUISSE
Es wird ein Punktesystem mit 10 Indikatoren verwendet. Von den maximal möglichen 80 Punkten müssen mindesten 40 Punkte erreicht werden (ab 2015 mindestens 50 Punkte).