Knospe Bio Hilfsstoffe
Gütesiegel der Bio-Suisse für Hilfsstoffe, die in der biologischen Landwirtschaft erlaubt sind
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrolle mit anschliessender Zertifizierung nach den Richtlinien der Bio Suisse. Die Kontrolle umfasst den gesamten Betrieb einschliesslich Hofverarbeitungsprodukte. Auf der Stufe Produktion sind die zuständigen Kontroll- und Zertifizierungsstellen die bio.inspecta AG und Bio Test Agro (BTA). Auf Stufe Verarbeitung und Handel erfolgt die Kontrolle durch bio.inspecta AG, Institut für Marktökologie (IMO), ProCert Safety AG, Bio Test Agro AG (BTA). Zertifizierungsstelle für Aquakulturen ist nur die bio.inspecta AG. Akkreditierung der Kontroll- und Zertifizierungsstellen durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel, Futtermittel
Mit der Hilfsstoff-Knospe können Produkte speziell ausgezeichnet werden, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen, sondern als Hilfsstoffe im Biolandbau zugelassen sind.
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Detail- und Fachhandel
Inhalte im Detail
Es werden nur Dünge- und Bodenverbesserungsmittel lizenziert, welche auf der Hilfsstoffliste des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt sind oder für welche bereits ein positiver Vorentscheid des FiBL für die Neuaufnahme im folgenden Jahr vorliegt. Zudem gelten folgende Kriterien:
- Die Produkte dürfen keinen Torf enthalten
- Sie müssen aus landwirtschaftlicher Erzeugung stammen, dürfen nicht aufbereitet (Kompostierung, Fermentierung) sein und dürfen nicht Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung sein
- Die Produkte müssen ohne chemisch-synthetische Zutaten und ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden
- Die Produkte dürfen im Boden zu keiner Rückstandsbelastung führen. Bei potenziellen Risikoprodukten muss die Rückstandsarmut nachgewiesen werden. Von einzelnen Rohstoffen können bei Bedarf Rückstandsuntersuchungen eingefordert werden. Die Analyseanforderungen (wie Umfang, Häufigkeit etc.) werden bei der Gesuchsprüfung festgelegt
- Die Produkte dürfen nicht mehr als 10% Hofdünger enthalten
- Hofdünger müssen aus Label-Betrieben (inkl. IP-Label) stammen
- Düngemittel dürfen nicht zu einem starken Abbau von nicht erneuerbaren Ressourcen führen (z.B. Algenkalk)
- Die Produkte dürfen im Allgemeinen in einer Distanz von maximal 200 km (Luftlinie) im Umkreis um die Schweiz hergestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleine Mengen und Produkte mit speziellen Eigenschaften, die nicht in diesem Gebiet hergestellt werden.
Es werden nur Dünge- und Bodenverbesserungsmittel lizenziert, welche auf der Hilfsstoffliste des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt sind oder für welche bereits ein positiver Vorentscheid des FiBL für die Neuaufnahme im folgenden Jahr vorliegt. Zudem gelten folgende Kriterien:
- Die Produkte dürfen keinen Torf enthalten
- Sie müssen aus landwirtschaftlicher Erzeugung stammen, dürfen nicht aufbereitet (Kompostierung, Fermentierung) sein und dürfen nicht Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung sein
- Die Produkte müssen ohne chemisch-synthetische Zutaten und ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden
- Die Produkte dürfen im Boden zu keiner Rückstandsbelastung führen. Bei potenziellen Risikoprodukten muss die Rückstandsarmut nachgewiesen werden. Von einzelnen Rohstoffen können bei Bedarf Rückstandsuntersuchungen eingefordert werden. Die Analyseanforderungen (wie Umfang, Häufigkeit etc.) werden bei der Gesuchsprüfung festgelegt
- Die Produkte dürfen nicht mehr als 10% Hofdünger enthalten
- Hofdünger müssen aus Label-Betrieben (inkl. IP-Label) stammen
- Düngemittel dürfen nicht zu einem starken Abbau von nicht erneuerbaren Ressourcen führen (z.B. Algenkalk)
- Die Produkte dürfen im Allgemeinen in einer Distanz von maximal 200 km (Luftlinie) im Umkreis um die Schweiz hergestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleine Mengen und Produkte mit speziellen Eigenschaften, die nicht in diesem Gebiet hergestellt werden.