Fidelio
Gütesiegel der Firma Fidelio Biofreiland AG für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen und anschliessende Zertifizierung der Betriebe sowie der Metzgereien durch die bio.inspecta AG . Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
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Inhalte im Detail
Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Biobetrieben, welche ihren Betrieb gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
- Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
- Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
- Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
- Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
- Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
- Eine möglichst stressfreie Schlachtung
- Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
- Zertifizierte Metzgereien müssen das Fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:
- Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität usw.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
- Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
- Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
- Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
- Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
- Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
- Eine möglichst stressfreie Schlachtung
- Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
- Zertifizierte Metzgereien müssen das fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen (siehe allgemeine Kriterien).