Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Migros Bio

    www.bio.migros.ch

    Gütesiegel der Firma Migros für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Migros Genossenschaftsbund MGB

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung, für inländische Produkte nach den Richtlinien der Bio Suisse (auf Stufe Produktion) bzw. nach den Richtlinien der Schweizer Bio-Verordnung (auf Stufe Verarbeitung und Handel). Für Produkte aus dem Ausland gelten die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung. Für Produkte aus der Schweiz sind die zuständigen Kontroll- und Zertifizierungsstellen auf Stufe Verarbeitung und Handel die bio.inspecta AG, das Institut für Marktökologie (IMO) und Procert Safety AG. Für ausländische Produkte sind die jeweiligen nationalen Kontroll- ud Zertifizierungsstellen zuständig (z.B. Ecocert, SKAL oder das Institut für Marktökologie IMO). Das Zertifikat für Knospe Bio bzw. EU-Bio ist für ein Jahr gültig. Die Migros vergibt das "Migros Bio" Label für alle Produkte, die das Knospe Bio bzw. das EU-Bio Label tragen.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Früchte, Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreide, Teig- und Backwaren, Konserven, Convenience-Produkte, Eier, Joghurt, Rahm, Butter, Käse, Milch, Fisch und Meeresfrüchte, Fleisch und Fleischwaren, Wild, Geflügel, Setzlinge, Kräuter und Samen, Apfelessig, Sonnenblumenöl, Trockenfrüchte, Müesli, Gemüse- und Fruchtsäfte, Tee, Kräutertee, Kakao, Kaffee

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    Migros

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Die Migros vertreibt ihre Bioprodukte unter dem firmeneigenen Bio-Label, hat aber seit 1.1.2006 keine eigenen Biorichtlinien mehr. Die Rohprodukte aus dem Inland stammen alle von Knospe-Betrieben und sind Bio-Suisse-zertifiziert, die Verarbeitung entspricht den Vorgaben der Schweizer Bio-Verordnung.

    • Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf)
    • Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen.
    • Förderung einer naturnahen, nachhaltigen Landwirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen und natürlichen Verfahren
    • Flugtransporte und Gentechnologie sind verboten.
    • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, auf leichtlösliche mineralische Dünger und chemisch-synthetische Stickstoffdünger
    • Pflanzliche Produkte gedeihen auf natürlichem, gesundem Boden und nicht in Hors-Sol-Kulturen (Kultur auf künstlichem Substrat).
    • Tiere müssen regelmässig Auslauf ins Freie haben und überwiegend biologisches Futter bekommen.
    • Fleisch, Milch und Eier stammen ausschliesslich aus Schweizer Bio-Betrieben (Angabe des Herkunftsbetriebes).


    Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:

    • Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität etc.
    • Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen.
    • Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein.
    • Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden.
    • Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten.
    • Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden.
    • Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein.


    Für Importe gelten die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung. Demnach muss nur ein Teil des Betriebes biologisch bewirtschaftet werden.

    Pflanzen und Saatgut

    Es gelten die Richtlinien der Bio-Suisse:

    • Gesamtbetriebliche Bioproduktion
    • Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
    • Bodenfruchtbarkeit und Bodenpflege: Die Erhaltung und Steigerung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit stehen im Zentrum aller Massnahmen. Ein vielseitiger Bewuchs und eine möglichst lückenlose Bodenbedeckung bieten dazu die besten Voraussetzungen.
    • Bodenbearbeitung: schonende und zurückhaltende Bearbeitung. Tiefes Pflügen ist ebenso zu unterlassen wie jede Bearbeitung des Bodens bei nassem Zustand.
    • Düngung: Die Stickstoffdüngung erfolgt ausschliesslich mit organischen Düngern. Eine mineralische Ergänzungsdüngung ist auf ein Minimum zu beschränken. Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoffverbindungen, leichtlösliche Phosphate sowie hochprozentige chlorhaltige und reine Kalidünger.
    • Arten- und Sortenwahl: Für den Anbau müssen Sorten und Arten verwendet werden, die für die jeweiligen örtlichen und regionalen Bedingungen am besten geeignet, möglichst wenig krankheitsanfällig und von guter ernährungsphysiologischer Qualität sind.

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    Gerne dürfen Sie uns kontaktieren.

    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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