Agri Natura
Gütesiegel der Ernst Sutter AG für Fleisch aus integrierter Produktion
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen auf Stufe Landwirtschaft nach den IP Suisse Richtlinien durch die kantonalen Inspektionsstellen. Jährliche Kontrollen des Transports durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (STS). Die Kontrollen können auch unangemeldet erfolgen. Die Koordination der Kontrollen erfolgt durch die Koordinationsstelle Agrosolution. Auf Stufe Verarbeitung erfolgt die Kontrolle und Zertifizierung nach den IP Suisse Richtlinien jährlich durch ProCert Safety AG. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der ProCert Safety AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
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Inhalte im Detail
Es gelten die Richtlinien von IP-Suisse:
- Der ganze Betrieb muss nach den Vorschriften der Integrierten Produktion bewirtschaftet werden
- Für alle ausgezeichneten Betriebszweige gelten die kombinierten Vorschriften für RAUS (regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien) und BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme). Die Tiere müssen darüber hinaus einen permanent zugänglichen Auslauf haben
- Gentechnik ist auf allen Stufen der Produktion verboten
- Tiertransporte:
- Keine Hektik beim Verladen, keine Treibhilfen, Tierhalter muss anwesend sein
- Rutschsichere Rampen und tiergerechte Verladeeinrichtung
- Mindestalter für Jungtiertransporte
- Tiergerechte Ausstattung der Transporter: Belüftung, Stroh- oder Sägemehleinstreu
- Mindestfläche pro Tier, Gruppenhaltung
- Geschulte Chauffeure mit Fähigkeitsausweis
Als Grundlage für Agri Natura gelten die Richtlinien von IP-Suisse:
- Der ganze Betrieb muss nach den Vorschriften der Integrierten Produktion bewirtschaftet werden
- Für alle ausgezeichneten Betriebszweige gelten die kombinierten Vorschriften für RAUS (regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien) und BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme). Die Tiere müssen darüber hinaus einen permanent zugänglichen Auslauf haben.
- Gentechnik ist auf allen Stufen der Produktion verboten
- Tiertransporte:
- Keine Hektik beim Verladen, keine Treibhilfen, Tierhalter muss anwesend sein
- Rutschsichere Rampen und tiergerechte Verladeeinrichtung
- Mindestalter für Jungtiertransporte
- Tiergerechte Ausstattung der Transporter: Belüftung, Stroh- oder Sägemehleinstreu
- Mindestfläche pro Tier, Gruppenhaltung
- Geschulte Chauffeure mit Fähigkeitsausweis