Hase mit schützender Hand
www.ihtk.de/hase-mit-schuetzender-hand
Deklaration eines Herstellerverbandes für Kosmetikprodukte die ohne Tierversuche entwickelt und hergestellt werden
Zeicheninhaber
Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK)
Labeltyp
Deklaration
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
Stichprobenartige Kontrollen durch den Deutschen Tierschutzbund e.V. Sind die Richtlinien erfüllt, wird der Antragsteller in die Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes e. V. aufgenommen und kann dann das Markenzeichen „Hase mit schützender Hand“ beim Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK) beantragen. Eine Zertifizierung erfolgt nicht.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
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Der DTSchB gibt eine Kosmetik-Positiv-Liste mit zertifizierten Herstellern heraus
Inhalte im Detail
Es gelten die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (DTSchB), die folgende Punkte umfassen:
- Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass:
- Keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden
- Keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 01.01.1979 erstmals im Tierversuch getestet wurden
- Keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet werden
- Keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben
- Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe
- Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf den jeweiligen Verpackungen oder in den Katalogen
Es gelten die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (DTSchB), die folgende Punkte umfassen:
- Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass:
- Keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden
- Keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 01.01.1979 erstmals im Tierversuch getestet wurden
- Keine Rohstoffe Verwendung finden, die durch Tierquälerei gewonnen oder für die Tiere eigens getötet werden
- Keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben
- Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe
- Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf den jeweiligen Verpackungen oder in den Katalogen.