Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Vinatura

    www.swisswine.ch/vinatura

    Gütesiegel des Verbandes VITISWISS für Trauben und Wein aus nachhaltiger Produktion

    Letzte Änderung: 2019
    Zeicheninhaber

    VITISWISS

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Kontrollen werden unter folgenden Umständen durchgeführt: bei Erstbewerbern in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Saisons, bevor sie die Auszeichnung erhalten; bei Produzenten, die im Vorfeld aufgeführte Mängel hatten sowie in zufällig ausgewählten 30% aller beteiligten Betriebe. Verantwortlich ist die ÖLN-Kontrollstelle. Eine Zertifizierung erfolgt nicht.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

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    Mitgliederliste

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Zertifizierte Produzenten erbringen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) im Weinbau. Dieser beinhaltet folgende Anforderungen:

    • Regelmässige Bodenanalysen
    • Bodenpflege und ausreichende Begrünung, mindestens die Hälfte der Gassen muss begrünt sein.
    • Richtlinien für den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden
    • Verwendete Pflanzenschutzmittel sind auf der empfohlenen Produktliste.
    • Anlage von Biodiversitätsförderflächen

    Zudem gilt:

    • Es werden Kontrollfenster für Pilz- und Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Dünger angelegt. Diese Versuchsflächen dienen dazu, Massnahmen zu überprüfen und zu verbessern sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu optimieren.
    • Stickstoffdüngung darf nur vom Zeitpunkt des Austriebs bis Ende Juni stattfinden.
    • Nach Ende August werden keine Herbizide mehr eingesetzt, um die pflanzliche Bedeckung im Herbst zu fördern.
    • Der Einsatz von Kupfer als Pflanzenschutzmittel ist auf 3 kg pro Hektare und Jahr beschränkt.

    Erfüllen von Nachhaltigkeitsmassnahmen:

    • Zusätzlich zu den Anforderungen muss jeweils eine Nachhaltigkeitsmassnahme aus dem VITISWISS-Katalog in vorgegebenem Zeitrahmen umgesetzt werden. Anschliessend wird eine neue Massnahme ausgesucht. Dies soll fortlaufende Verbesserung gewährleisten.

    Wein

    Für Wein gilt zusätzlich:

    • Das Label wird nur an Weine mit Herkunftsangabe vergeben (AOP-zertifiziert oder Landweine).
    • Weine werden von der Vergabestelle degustiert und müssen in einem 100-Punkte-System mindestens 75 Punkte erreichen.

    Früchte und Gemüse

    Zertifizierte Produzenten erbringen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) im Weinbau. Dieser beinhaltet folgende Anforderungen:

    • Regelmässige Bodenanalysen
    • Bodenpflege und ausreichende Begrünung, mindestens die Hälfte der Gassen muss begrünt sein.
    • Richtlinien für den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden
    • Verwendete Pflanzenschutzmittel sind auf der empfohlenen Produktliste.
    • Anlage von Biodiversitätsförderflächen

    Zudem gilt:

    • Es werden Kontrollfenster für Pilz- und Pflanzenkrankheiten, Schädlinge und Dünger angelegt. Diese Versuchsflächen dienen dazu, Massnahmen zu überprüfen und zu verbessern sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu optimieren.
    • Stickstoffdüngung darf nur vom Zeitpunkt des Austriebs bis Ende Juni stattfinden.
    • Nach Ende August werden keine Herbizide mehr eingesetzt, um die pflanzliche Bedeckung im Herbst zu fördern.
    • Der Einsatz von Kupfer als Pflanzenschutzmittel ist auf 3 kg pro Hektare und Jahr beschränkt.

    Erfüllen von Nachhaltigkeitsmassnahmen:

    • Zusätzlich zu den Anforderungen muss jeweils eine Nachhaltigkeitsmassnahme aus dem VITISWISS-Katalog in vorgegebenem Zeitrahmen umgesetzt werden. Anschliessend wird eine neue Massnahme ausgesucht. Dies soll fortlaufende Verbesserung gewährleisten.

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    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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