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    oder

    Delinat

    www.delinat.com

    Gütesiegel der Firma Delinat AG für Wein aus kontrolliert biologischem Anbau mit grosser Biodiversität

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Delinat AG

    Labeltyp

    Gütesiegel

    Ausgezeichnet
    171

    Über das neue Bewertungssystem

    Das Label wurde umfassend in den Bereichen «Management», «Ökologie und Soziales» und «Prozesse und Kontrolle» bewertet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

    Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung durch Kontroll- und Zertifizierungsstellen der jeweiligen Länder. Dabei ist die Erfüllung der EG-Öko-Verordnung Pflicht. Zusätzlich müssen die Delinat-Richtlinien für den biologischen Weinbau, die biologische Weinbereitung und Soziales erfüllt werden. bio.inspecta AG organisiert die Inspektionen und Zertifizierungen europaweit auf allen Stufen.  Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS). Zusätzlich erfolgen im Rahmen einer internen Qualitätskontrolle Blinddegustationen und chemische Analysen, in denen der Wein auf 50 Parameter hin (z.B. Allergene) überprüft wird. Ausserdem werden mindestens 10% aller Delinat-Winzer auf Pestizide hin überprüft. Jeder Winzer wird einmal im Jahr von einem Delinat-Berater besucht. Delinat kommuniziert alle Produkte- und Betriebs-Details online, d.h. zur Einsicht stehen die über 100 vom Winzer deklarierten Richtlinienpunkte, die chemischen Analysewerte, die Degustationsnotizen sowie die Kundenbewertungen zur Verfügung.

    Vergleich mit verwandten Labels

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    Direktversand per Delinat-Online-Shop, Delinat-Weindepots in St. Gallen, Olten, Bern und Basel, ausgewählte Bioläden und Restaurants

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Die Delinat-Richtlinien basieren auf einem Stufenmodell mit drei Qualitätsstufen
    • Der ganze Betrieb mit allen dazugehörigen Betriebseinheiten muss biologisch bewirtschaftet werden
    • Verbot von Gentechnik, Nanotechnologie und ionisierender Strahlung
    • Alle Winzer müssen eine jährliche Weiterbildung absolvieren
    • Für jeden Wein gelten Delinat-interne Einkaufskriterien zur organoleptischen und analytischen Qualität. Ausserdem werden 10% aller Delinat-Winzer stichprobenartig auf den Einsatz von Pestiziden geprüft


    Anbau

    • Die Rebberge müssen auch in trockenen Gebieten mindestens 6 Monate begrünt sein. Der Anteil an ganzjährig zu begrünenden Fahrgassen steigt mit der Qualitätsstufe des Weines
    • Verboten sind natürliche Mineraldünger (Gesteinssalze) und Phosphor. Kalium und Magnesium sind nur bei der ersten Qualitätsstufe mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Gedüngt wird in der Regel mit organischem Düngemittel wie Kompost und Viehmist. Ziel ist ein autonomer Nährstoffkreislauf mit Gründüngung und Kompost. Die Düngeintensität ist eingeschränkt.
    • Verboten sind Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Kupfer- und Schwefeleinsatz sind stark begrenzt.
    • Auf Bewässerung von Ertragsreben soll verzichtet werden
    • Es müssen mindestens 12 % ökologische Ausgleichsflächen direkt angrenzen bzw. innerhalb einer Distanz von 1000 m liegen. Zusätzlich werden Hochstammbäume, Wildsträucher und Blühstreifen innerhalb der Rebflächen verlangt.


    Verarbeitung

    • Für die Kelterung sind nur natürliche Hilfsstoffe und möglichst schonende Verarbeitungsmethoden zugelassen
    • Der Einsatz von  Sulfit (SO2) ist stark eingeschränkt

    Wein und Bier

    • Die Delinat-Richtlinien basieren auf einem Stufenmodell mit drei Qualitätsstufen
    • Der ganze Betrieb mit allen dazugehörigen Betriebseinheiten muss biologisch bewirtschaftet werden
    • Verbot von Gentechnik, Nanotechnologie und ionisierender Strahlung
    • Alle Winzer müssen eine jährliche Weiterbildung absolvieren
    • Für jeden Wein gelten Delinat-interne Einkaufskriterien zur organoleptischen und analytischen Qualität. Ausserdem werden 10% aller Delinat-Winzer stichprobenartig auf den Einsatz von Pestiziden geprüft


    Anbau

    • Die Rebberge müssen auch in trockenen Gebieten mindestens 6 Monate begrünt sein. Der Anteil an ganzjährig zu begrünenden Fahrgassen steigt mit der Qualitätsstufe des Weines
    • Verboten sind natürliche Mineraldünger (Gesteinssalze) und Phosphor. Kalium und Magnesium sind nur bei der ersten Qualitätsstufe mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Gedüngt wird in der Regel mit organischem Düngemittel wie Kompost und Viehmist. Ziel ist ein autonomer Nährstoffkreislauf mit Gründüngung und Kompost. Die Düngeintensität ist eingeschränkt.
    • Verboten sind Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Der Kupfer- und Schwefeleinsatz sind stark begrenzt.
    • Auf Bewässerung von Ertragsreben soll verzichtet werden
    • Es müssen mindestens 12 % ökologische Ausgleichsflächen direkt angrenzen bzw. innerhalb einer Distanz von 1000 m liegen. Zusätzlich werden Hochstammbäume, Wildsträucher und Blühstreifen innerhalb der Rebflächen verlangt.


    Verarbeitung

    • Für die Kelterung sind nur natürliche Hilfsstoffe und möglichst schonende Verarbeitungsmethoden zugelassen
    • Der Einsatz von  Sulfit (SO2) ist stark eingeschränkt

    Honig

    Wie bei den Delinat-Richtlinien für Wein gehen die Anforderungen an Honig weit über EU- und andere Richtlinien hinaus.

    • Der Standort der Bienenvölker muss fernab von Verschmutzungsquellen mit Umweltgiften belasteten Regionen (Industrie, Verkehr, Städte) liegen. Er muss genug natürliche Quellen an Nektar, Honigtau und Pollen für die Bienen und Zugang zu Wasser bieten.
    • Delinat-Honig muss an Standorten mit biologischer Landwirtschaft oder in Naturparadiesen mit Wildpflanzen erzeugt werden. Verboten sind Standorte mit nahen Intensivkulturen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
    • Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien (Holz, Stroh, Lehm) bestehen. Ein geschlossener Wachskreislauf ist anzustreben. Bienenwachs muss von den eigenen Völkern produziert werden und aus biologischer Produktion stammen.
    • Der Imker darf den Bienen nicht den gesamten Honig entnehmen, sodass das Volk sich vom eigenen Honig und Blütenpollen ernähren kann. Wenn die Vorräte während der Trachtlücke nicht ausreichen, darf mit biologischem Honig zugefüttert werden.
    • Delinat-Honig muss schonend und ohne Erhitzung verarbeitet werden und wird nicht über die Bienenstocktemperatur von 35°C erwärmt. Chemisch-synthetische Mittel sind nicht zulässig. Die Gewinnung von Honig aus Waben, die auch Brut enthalten, ist ebenfalls verboten.
    • Die Verwendung chemisch-synthetischer Arzneimittel ist nicht erlaubt.
    • Alle Honige müssen eine strenge Blinddegustation überstehen und werden in einem eingeschworenen und erfahrenen Delinat-Team sensorisch geprüft.

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    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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