Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Bio-Siegel

    www.bio-siegel.de

    Staatliches Gütesiegel der Bundesrepublik Deutschland für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 2016
    Zeicheninhaber

    Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrollen der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Verpackungsbetriebe mit anschliessender Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung. Kontroll- und Zertifizierungsstellen werden von den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bestimmt und sind akkreditiert. Es erfolgen auch unangemeldete Kontrollen. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Durch die EU-Kontrollnummer auf den Produkten werden die Kontrollen dokumentiert.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Brot und Backwaren, Brotaufstriche, Honig, Pasten, Eier, Feinkost, Fette und Öle, Fleisch und Wurstwaren, Gemüse, Keimlinge, Sprossen, Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte, Gries, alkoholische und nicht alkoholische Getränke, Kräuter, Gewürze, Milchprodukte, Obst, Saatgut, Sojaprodukte, Tofu, Trockenfrüchte, Nüsse, Teigwaren, Tiefkühlprodukte, Süsswaren, Kaffee, Kakao, Tee, Kräutertee, Nahrungsergänzungsmittel

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Detailhandel, Reformhäuser

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Das Zeichen basiert auf den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung.
    Zu den zentralen Kriterien der Verordnung gehören:

    • Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
    • Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
    • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
    • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Massnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten
    • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger. Die Fruchtbarkeit des Bodens soll durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger erreicht werden
    • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
    • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere
    • Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Futtermittel sollen im Betrieb selbst erzeugt werden
    • Bei der Behandlung von kranken Tieren sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen
    • Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten
    • Verbot der Fütterung von Tiermehl
    • Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden

    Pflanzen und Saatgut

    Es gelten die Kriterien der EG-Öko-Verordnung:

    • Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
    • Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
    • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
    • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Massnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten.
    • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger. Die Fruchtbarkeit des Bodens soll durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger erreicht werden.
    • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
    • Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden

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