Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    ecoProdukte

    www.ecobau.ch/de/instrumente/ecoprodukte

    Angefangen bei der Herstellung über ihre Verwendung bis hin zu ihrem Lebensende verbrauchen Baumaterialien natürliche Ressourcen und hinterlassen Spuren in der Umwelt. Damit Architektinnen und Architekten sowie Planerinnen und Planer sich über die Umweltauswirkungen von Baumaterialien informieren können, hat ecobau das Produkteverzeichnis "EcoProdukte" ins Leben gerufen. Die Bewertung, in den Abstufungen eco1, eco2 und ecoBasis bezeichnen und qualifizieren Bauprodukte, die eine sehr gute bis gute umwelt- und gesundheitsrelevante Leistung aufweisen und damit auch keine Ausschlusskriterien von Minergie-ECO verletzen. Für die Herstellung als erste Phase der Lebenszyklusbetrachtung wird mit einer Ökobilanz der Energiebedarf (graue Energie) berechnet. Ergänzend wird für ausgewählte Materialien die Anforderung an die Beschaffung aus nachhaltiger Quelle und das Schonen der Ressourcen betrachtet. Zudem finden Kriterien bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verarbeitung auf der Baustelle sowie gesundheitliche (Mensch) und umweltrelevante (Luft, Boden, Wasser) Auswirkungen in der Nutzungsphase Beachtung. Dabei bewertet die Methodik in der Regel die Anwesenheit von Stoffen, die potentiell austreten können und die dann eine Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt nach sich ziehen können. Für Baustoffgruppen, für welche normierte Prüfverfahren verfügbar sind, können die Emissionen bewertet werden. Für alle anderen wird die Anwesenheit der Stoffe bewertet. Als vierte Phase im Lebenszyklus werden Anforderungen an ökologisch vorteilhafte Entsorgungswege gestellt.

    Letzte Änderung: 2021
    Zeicheninhaber

    ecobau

    Labeltyp

    Deklaration

    Die Angaben und Nachweise der Hersteller werden von den externen Experten basierend auf der Methodik Baumaterialien ecobau geprüft. Die Bewerter vergeben die Bewertungsklasse aufgrund der Einordnung in die Produktgruppe. Die Geschäftsstelle vergibt anschliessend das Zertifikat. Die Qualitätssicherung erfolgt durch den Fachbereich Material von ecobau. Die produktspezifische Nutzungsdauer des Zertifikats beträgt 3 Jahre. Jedes Jahr wird der Hersteller aufgefordert bei einer veränderten Produktzusammensetzung die Geschäftsstelle zu informieren.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    • Bauen und Wohnen (Farben, Gebäude, Heimtextilien, Holz, Natursteine, Teppiche)
    • Beton, Mauersteine und andere Massivbausteine
    • Putz (innen, aussen)
    • Mörtel
    • Fenster und Fensterprofile
    • Metallbaustoffe
    • Holzwerkstoffe
    • Klebstoffe und Fugendichtungsmassen
    • Flüssigkunststoffe
    • Dichtungsbahnen und Schutzfolien
    • Dämmstoffe
    • Bodenbeläge
    • Türen und Trennwände
    • Rohre und Elektroinstallationen
    • Anstrichstoffe, Beschichtungen werkseitig und bauseitig für Aussenanwendungen*
    • Zusatzmittel und weitere Bauchemikalien
    • Andere Baustoffe (Prüfung nur auf Ausschlusskriterien Minergie-Eco)
    • Bauteile
    • Bauprodukte werden untersucht und mit den Bewertungsklassen „eco1“, „eco2“ und „ecoBasis“ bewertet. Dabei enthalten Produkte mit einer „eco1“ Auszeichnung deutlich weniger Graue Energie als der Durchschnitt vergleichbarer Baumaterialien, gleiches gilt für „eco2“-Produkte.
    • Neben den Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer eines Produktes werden auch Gesundheits-relevante Kriterien beachtet.
    • Die Bewertung der Produkte ist kompatibel zu Minergie-(P/A)-Eco, SNBS und SGNI.
    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Baumaterial-Hersteller, Vertriebspartner, diverse Hobbymärkte

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Zertifizierte Produkte werden, basierend auf den Indikatoren „Graue Energie“ und CO2-Emissionen (Energieaufwand für die Herstellung und Entsorgung nach KBOB Ökobilanzdaten im Baubereich) auf ihre möglichst geringe Umweltbelastung eingeschätzt. 
    • Holz muss aus nachhaltiger Quelle stammen (Herkunftsnachweis). Möglich Nachweise sind das Label Schweizer Holz, ein PEFC- oder FSC-Zertifikat, ein Code of Conduct oder ein anderer gleichwertiger Nachweis.
    • Beton muss mit einem Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen hergestellt sein zur Schonung der Ressourcen und Förderung der Kreislaufwirtschaft.  
    • Ausgewählte Schadstoffe für Mensch und Umwelt, die potentiell aus dem Produkt austreten können, müssen vermieden werden. Dabei wird auf  bestimmte H-Sätze/ Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) zurückgegriffen.  
    • Zusätzlich werden für bestimmte Schadstoffe, wie Biozide zur Filmkonservierung, Schwermetalle, Lösemittel und Formaldehyd spezifische Vorgaben (Grenzwerte) gemacht. Dies sowohl für die Anwendung im beheizten Innenraum als auch dort, wo es in die Umwelt (Luft, Wasser, Boden) möglich ist.
    • In Bezug auf die Entsorgung sollen für die drei Entsorgungswege – Verwertung, Verbrennung und Deponie – Vorgaben gemacht werden, die es erlauben, eine möglichst geringe Belastung zu verursachen.
    • Vorgabe für die Verwertung ist ein Nachweis für das Recycling von Baustellenabschnitten.
    • Vorgabe für die Verbrennung ist die Abwesenheit von halogenhaltigen Rezepturbestandteilen, da diese in der Verbrennung zu hochtoxischen Stoffen umgewandelt werden und somit aufwändig herausgefiltert werden müssen.
    • Vorgabe für die Deponierung ist, einen möglichst geringen Anteil an organischen Bestandteilen zu fordern, da Verbundwerkstoffe in der Deponie Umweltprobleme verursachen.

    Holz und Holzprodukte

    • Geringe Werte bezüglich des kumulierten Energieaufwands (Graue Energie) für die Herstellung und Entsorgung müssen erreicht werden.
    • Produkte müssen mit dem Label Schweizer Holz, PEFC-oder FSC-Zertifikat CoC oder einem gleichwertigen Label zertifiziert sein.
    • Produkte dürfen einen bestimmten Grenzwert bezgl. Formaldehydemissionen im Innenbereich nicht überschreiten. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

    Teppiche, Bodenbeläge

    • Geringe Werte bezüglich des kumulierten Energieaufwands (Graue Energie) für die Herstellung und Entsorgung müssen erreicht werden.
    • Bodenbeläge aus Holz müssen mit dem Label Schweizer Holz, PEFC-oder FSC-Zertifikat CoC oder einem gleichwertigen Label zertifiziert sein. Ebenso müssen sie den Grenzwert für Formaldehydemissionen erfüllen.
    • Für textile und andere Bodenbeläge gilt statt des Holznachweises die Abwesenheit von Umwelt- und gesundheitsschädigenden Stoffen insbesondere Mottenschutzmittel, Zusatzmittel bei mineralisch geb. oder Weichmacher, die potentiell austreten können. Für Kunstharzbeläge dicker als < 0.3 mm gilt ein Grenzwert für Lösemittelgehalt von max. 40g/m2. 
    • Alle Bodenbeläge müssen die Vorgaben für die Entsorgung erfüllen: a) keine halogenhaltigen Bestandteile (PVC-Bodenbeläge) oder b) keine Verbundstoffe oder c) der Hersteller hat ein Rücknahmesystem für Baustellenabschnitte aufgebaut.

    Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel

    • Klebstoffe, Fugendichtungsmassen werden auf die Anwesenheit von Umwelt- und gesundheitsrelevante Inhaltsstoffen (H-Sätze), auf Biozide und auf Abspaltprodukte, die die Gesundheit des Verarbeiters gefährden könnten, beurteilt.
    • Beschichtungen auf Holz und Metall für Aussenanwendung werden auf Biozide und Lösemittelgehalt und auf halogenhaltige Rezepturbestandteile bewertet.
    • Farben, Lacke, Öle und andere dünne Beschichtungen in Innenräumen werden von der Stiftung Farbe bewertet: Kriterien sind u.a. Lösemittel, Biozide, Konservierungsmittel, sensibilisierende, stark umweltgefährliche Stoffe sowie CMR-Stoffe, nachwachsende und mineralische Rohstoffe sowie technische Anforderungen. Details unter: Label «Umweltetikette Farbe» der Stiftung Farbe,

    Gartengestaltung

    • Grundsätzlich soll für die Umgebungsgestaltung Materialien gewählt werden, die mit möglichst geringer Umwelt – und Gesundheitsbelastung auskommen. Dafür gibt es konkrete Empfehlungen im ecoBKP Umgebung:  https://www.ecobau.ch/index.cfm?Nav=50&Sec=/11/1/42/
    • Je nach Material gelten unterschiedliche Vorgaben und Verboten: z.B. Verboten sind Materialien mit Schwermetallessionen oder Bioziden, die ausgewaschen werden.

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