Silvestri Weiderind
www.lsag.ch/silvestri-weiderind
Gütesiegel der LINUS SILVESTRI AG für Schweizer Fleisch von Rindern aus Weidehaltung auf IP-Suisse Basis
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrollen auf Stufe Landwirtschaft nach den IP Suisse Richtlinien und den zusätzlichen Richtlinien des Silvestri Weiderindprogrammes durch die kantonalen Inspektionsstellen. Jährliche Kontrollen des Transports nach IP Suisse Standard durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS. Die Kontrollen in der ganzen Wertschöpfungsgemeinschaft können auch unangemeldet erfolgen. Die Koordination der Kontrollen erfolgt durch die Koordinationsstelle Agrosolution auf Stufe Produktion.
Auf Stufe Tierhandel (LSAG), Verarbeitung (Suttero AG) und Verkauf bei der Spar Management AG/TopCC erfolgt neu die Kontrolle und Zertifizierung nach den IP Suisse Richtlinien und des Silvestri Weiderind Programmes jährlich durch die bio.inspecta AG. Der Zertifizierungs- und Kontrollprozess der ganzen Wertschöpfungsgemeinschaft ist in der Umsetzung durch bio.inspecta AG. Das Zertifikat ist jeweils für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
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Spar, TopCC
Inhalte im Detail
- Betriebe müssen IP-Suisse zertifiziert sein.
- Der Schweizer Tierschutz STS kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Tiertransport ab Landwirtschaftsbetrieb bis und mit Schlachtbetrieb.
- Erfüllen der BTS- und RAUS-Verordnung.
- Einhaltung der Tierschutzverordnung, ÖLN und Tierarzneimittelverordnung.
- Die zusätzlichen Produktionsanforderungen für Weide Rind bestehen aus zwei Modulen, welche sämtliche Silvestri Weiderind Produzenten zu erfüllen haben: Biodiversität und Ressourcenschutz & Tierbezogene Produktionsrichtlinien.
- Sämtliche Tiere sind in der Schweiz inkl. dem Fürstentum Liechtenstein geboren, aufgezogen und ausgemästet worden.
- Während der Vegetationsperiode müssen die Tiere täglich während mindestens 8 Stunden auf der Weide gehalten werden. In der übrigen Zeit steht der dauernd zugänglicher Laufhof zur Verfügung.
- Alpwirtschaft wird empfohlen.
- Die Fütterungsvorschriften Graslandbasierte Mich- und Fleischproduktion (GMF) des Bundes müssen bezüglich Mindestanteil an Grundfutter sowie Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter erfüllt sein.
- Sojahaltige Futtermittel sind verboten.
- Schlachttiere müssen vor der Schlachtung mindestens 6 Monate auf dem Weidemast- betrieb gehalten worden sein.
- Betriebe müssen IP-Suisse zertifiziert sein.
- Der Schweizer Tierschutz STS kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Tiertransport ab Landwirtschaftsbetrieb bis und mit Schlachtbetrieb.
- Erfüllen der BTS- und RAUS-Verordnung.
- Einhaltung der Tierschutzverordnung, ÖLN und Tierarzneimittelverordnung.
- Die zusätzlichen Produktionsanforderungen für Weide Rind bestehen aus zwei Modulen, welche sämtliche Silvestri Weiderind Produzenten zu erfüllen haben: Biodiversität und Ressourcenschutz & Tierbezogene Produktionsrichtlinien.
- Sämtliche Tiere sind in der Schweiz inkl. dem Fürstentum Liechtenstein geboren, aufgezogen und ausgemästet worden.
- Während der Vegetationsperiode müssen die Tiere täglich während mindestens 8 Stunden auf der Weide gehalten werden. In der übrigen Zeit steht der dauernd zugänglicher Laufhof zur Verfügung.
- Alpwirtschaft wird empfohlen.
- Die Fütterungsvorschriften Graslandbasierte Mich- und Fleischproduktion (GMF) des Bundes müssen bezüglich Mindestanteil an Grundfutter sowie Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter erfüllt sein.
- Sojahaltige Futtermittel sind verboten.
- Schlachttiere müssen vor der Schlachtung mindestens 6 Monate auf dem Weidemast- betrieb gehalten worden sein.