Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    GGN

    www.ggn.org

    Gütesiegel der Organisation GLOBALG.A.P. für sicher und nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe für zertifizierte, verantwortungsvolle und transparente Landwirtschaft und Tierzucht.

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    GLOBALG.A.P.

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrollen auf Stufe der Produktion durch akkreditierte Kontroll- und Zertifizierungsstellen des jeweiligen Landes. Zusätzlich erfolgen jährlich unangekündigte Überwachungskontrollen. Die Zertifizierungen beziehen sich auf kontrollierte Produktionsprozesse landwirtschaftlicher Erzeugnisse und decken keinerlei Wildfang, Wildfischfang oder aus Wildwuchs geerntete Pflanzen sowie weitere Stufen der Produktekette ab. Weltweit sind 160 GLOBALG.A.P.-Zertifizierungsstellen zuständig, welche von einem Komitee der Zertifizierungsstellen (CBC) koordiniert werden. In der Schweiz sind das Institut für Marktökologie (IMO) und die ProCert Safety AG zuständig. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Fisch, Zierpflanzen, Gartenpflanzen, Schnittblumen

    Da GLOBALG.A.P. als Business-to-Business-Label auf Produkten nicht sichtbar ist, wurde für die Bereiche Aquakultur und Hortikultur das Konsumentenlabel GGN entwickelt. Hiermit werden Produkte direkt ausgezeichnet und sichtbar markiert. Die Voraussetzung für das GGN-Label ist ein GLOBALG.A.P.-zertifizierter Produktionsbetrieb.

    GGN steht für GLOBALG.A.P.-Nummer, eine Zahlenkombination zur Identifikation zertifizierter Teilnehmer. Mithilfe der GGN-Nummer, welche jeweils auf der Verpackung vermerkt ist, kann über die Homepage von GGN der Betrieb ausfindig gemacht werden, welcher das Produkt hergestellt hat.

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Detailhandel, Supermarkt

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Für Produzenten gibt es eine Reihe von Muss-Kriterien:

    • Die Rückverfolgbarkeit aller Produkte ist gewährleistet.
    • Für alle registrierten Standorte existiert eine Gefahrenanalyse im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierwohl.
    • Arbeitskräfte werden geschult, über Notfallpläne informiert und sind mit angemessener Schutzausrüstung ausgestattet.
    • Arbeitskräfte erhalten eine Schulung zur Handhabung von Produkten im Hinblick auf die Übertragung ansteckender Krankheiten, persönlicher Hygiene und Kleidung.
    • Durch Managementpläne werden Abfälle und Verschmutzungen minimiert.
    • Es existiert ein schriftlicher Aktionsplan zum Schutz von Natur und wildlebenden Tieren.
    • Ein Beschwerdeformular ist vorhanden.

    Zusätzlich existieren diverse Empfehlungen.

    Fisch

    Der GLOBALG.A.P. IFA Standard für Aquakultur deckt auch die Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz ab.

    Diese Zertifizierung deckt keinen Wildfang ab, der nicht gezüchtet wird. Für Zuchtfische gilt:

    • Fische müssen bis zu ihrem Ursprungsbetrieb rückverfolgbar sein.
    • Zugekaufte Eier und Jungfische stammen von GLOBALG.A.P.-zertifizierten Erzeugern.
    • Die Verwendung von genetisch veränderten Fischen ist verboten.
    • Es werden keine Hormone und Antibiotika zur Wachstumsförderung eingesetzt.
    • Mischfuttermittel müssen aus anerkannten Quellen stammen.
    • Wild gefangene Brutbestände stammen aus nachweislich ökologisch bewirtschafteter Fischerei.
    • Das Entweichen der Zuchtfische in umliegende Gewässer sowie das Eindringen heimischer Arten muss verhindert werden.
    • Um unnötigen Stress zu verhindern, darf die Ei- und Spermiengewinnung nur bei betäubten Fischen durchgeführt werden.
    • Eizellengewinnung durch Öffnung der Körperhöhle wird nur an toten Fischen durchgeführt.

    Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.

     

    Schnittblumen

    • Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen müssen für mindestens 3 Monate oder 2/3 der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
    • Substrate für Vermehrungsmaterial sollen zu ihrer Quelle rückverfolgbar sein und nicht aus Naturschutzgebieten stammen.
    • Angebaute Sorten weisen Resistenzen gegenüber relevanten Schädlingen und Krankheiten auf.
    • Der Wasserverbrauch zur Bewirtschaftung muss optimiert sein.
    • Klärschlamm wird nicht zur Düngung verwendet.
    • Für den Einsatz von Bodenbegasungsmitteln ist eine dokumentierte Aufzeichnung und Begründung vorhanden.
    • Nacherntebehandlungen sollen nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternative zur Sicherstellung der Qualitätserhaltung gibt. Über verwendete Mittel zur Erntenachbehandlung muss eine aktuelle Liste geführt werden.
    • Wenn gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, müssen direkte Kunden darüber informiert sein.

    Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.

    Pflanzen und Saatgut

    • Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen müssen für mindestens 3 Monate oder 2/3 der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
    • Substrate für Vermehrungsmaterial sollen zu ihrer Quelle rückverfolgbar sein und nicht aus Naturschutzgebieten stammen.
    • Angebaute Sorten weisen Resistenzen gegenüber relevanten Schädlingen und Krankheiten auf
    • Der Wasserverbrauch zur Bewirtschaftung muss optimiert sein.
    • Klärschlamm wird nicht zur Düngung verwendet.
    • Für den Einsatz von Bodenbegasungsmitteln ist eine dokumentierte Aufzeichnung und Begründung vorhanden.
    • Nacherntebehandlungen sollen nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternative zur Sicherstellung der Qualitätserhaltung gibt. Über verwendete Mittel zur Erntenachbehandlung muss eine aktuelle Liste geführt werden.
    • Wenn gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, müssen direkte Kunden darüber informiert sein.

    Zusätzlich zu den Muss-Kriterien existieren diverse Empfehlungen.

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