Heumilch
Gütesiegel des Vereins Heumilch Schweiz für Milch und Milchprodukte von silo- und feuchtheufrei ernährten Tieren
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Milchproduzenten werden mindesten einmal alle 4 Jahre von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrolliert. Die Kontrollen werden durch Agrosolution koordiniert.
Die Kontrolle und Zertifizierung der Milchverarbeiter erfolgt jährlich durch die unabhängige, staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle ProCert. Zertifikate sind für ein Jahr gültig.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Milch, Käse, Quark, Joghurt, Butter
Heumilchprodukte erfüllen mindestens dem Standard der in der EU geschützten traditionellen Ursprungsbezeichung ‘Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S)’
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Coop, Käsereien, Detailhandel
Inhalte im Detail
- Das Branchenreglement von SUISSE GARANTIE für die Produktgruppe Milch und Milchprodukte muss eingehalten werden.
- Muttertiere erhalten einen Raufutteranteil von mind. 75% (80% in Berggebieten) und einen Kraftfutteranteil von max. 10%.
- Keine Herstellung und Verfütterung von Silofutter, Feuchtheu und Gärheu auf Heumilch-Betrieben.
- Keine Verfütterung von Rückständen der Lebensmittelindustrie (z. B. Nebenprodukte der Brauerei), von eingeweichten Futtermitteln und von Futtermitteln tierischen Ursprungs (ausgenommen sind Milch und Molke für Jungvieh).
- Keine Verwendung von Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen.
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei Milchkühen zu erfüllen, bei weiteren Tieren auf dem Betrieb empfohlen.
- Kein präventiver Einsatz von Antibiotika
- Zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes werden Kälber in des ersten zwei Tagen nach Geburt ausreichend mit Kolostrum versorgt.
- Keine Verwendung von Klärschlamm zur Düngung
- Das Kennzeichnungssystem muss die Rückverfolgbarkeit über alle Produktionsstufen gewährleisten
- Die wertbestimmenden Rohstoffe stammen aus der im Label angegebenen Region (z.B. Schweiz/Alpenregion)
- Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Zutaten oder Kulturen