Miini Region
Gütesiegel von Coop für regional produzierte Nahrungsmittel
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Die Richtlinien von Miini Region basieren auf den Richtlinien der Schweizer Regionalprodukte regio.garantie. Um die regionale Herkunft der Zutaten sowie die regionale Wertschöpfung zu garantieren, werden die Produkte von der unabhängigen Kontroll- und Zertifizierungsstelle q.inspecta in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert und zertifiziert.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte, Eier, Getreide, Früchte, Gemüse, Kräuter, Gewürze, vegetarische Lebensmittel, Tee, Kakao, Kaffee, Wein, Bier, Pflanzen, Saatgut
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Coop
Inhalte im Detail
- Die Produkte müssen in einem räumlich definierbaren Gebiet der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein oder dem grenznahen Ausland produziert werden (z.B. Tessin, Engadin, Berner Oberland, Seeland, Markgräflerland (D) etc.) und bringen den regionalen Charak-ter zum Ausdruck. Für Betriebe aus dem grenznahen Ausland gilt eine maximale Distanz von 30 km zu Schweizer Grenze.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Die Produkte können sowohl aus konventioneller wie auch aus biologischer Produktion stammen. Bio-Produkte müssen immer die Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinie erfüllen.
- Die Produkte müssen in einem räumlich definierbaren Gebiet der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein oder dem grenznahen Ausland produziert werden (z.B. Tessin, Engadin, Berner Oberland, Seeland, Markgräflerland (D) etc.) und bringen den regionalen Charak-ter zum Ausdruck. Für Betriebe aus dem grenznahen Ausland gilt eine maximale Distanz von 30 km zu Schweizer Grenze.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Die Produkte können sowohl aus konventioneller wie auch aus biologischer Produktion stammen. Bio-Produkte müssen immer die Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinie erfüllen.
Die Tiere werden gemäss der folgenden Angaben auf dem Aufzuchtbetrieb gehalten:
- mind. ab 100g pro Jungfisch
- Nicht zusammengesetzte Produkte wie Milch, Gemüse und Fleisch stammen zu 100% aus der Region.
- Die Tiere werden gemäss der folgenden Angaben auf dem Aufzuchtbetrieb gehalten:
- Muni, Rinder und Ochsen mindestens die letzten 5 Monate
- Kälber ab der 6. Lebenswoche
- Kühe und Mutterschafe mindestens das letzte Lebensjahr
- Mastschweine ab 30 kg
- Zuchtschweine mindestens die letzten 6 Lebensmonate
- Lämmer mindestens die letzten 3 Lebensmonate
- Poulet und Truten ab der 1. Lebenswoche
- Pferde mindestens die letzten 5 Monate
- Gitzi ab dem 10. Tag nach der Geburt
- Damhirsche mindestens die letzten 4 Lebensmonat
- Übrige Tierarten mindestens die Hälfte der Lebenszeit
- Die Transportwege sind möglichst kurz zu halten.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Bei Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüsen muss mindestens 80% des Pflanzenwachstums in der Herkunftsregion erfolgen.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Bei Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüsen muss mindestens 80% des Pflanzenwachstums in der Herkunftsregion erfolgen.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
- Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.
- Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%. Die Hauptzutat stammt zwingend aus der Region.
Bei Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüsen muss mindestens 80% des Pflanzenwachstums in der Herkunftsregion erfolgen.
Bei Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüsen muss mindestens 80% des Pflanzenwachstums in der Herkunftsregion erfolgen.