Schweizer Alpprodukt
Gütesiegel des Bundes für Produkte, die in einem Sömmerungsgebiet hergestellt und verarbeitet wurden
Zeicheninhaber
Labeltyp
Gütesiegel
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Die Kontrollen und Zertifizierungen der gesamten Wertschöpfungskette werden gemäss der Berg- und Alpverordnung (BAlV) durchgeführt. Alpprodukte müssen auf allen Stufen der Produktion, des Zwischenhandels und der Herstellung bis einschliesslich der Etikettierung und der Vorverpackung zertifiziert sein. Ausgenommen sind Erzeugnisse auf der Stufe der Primärproduktion, welche weder vorverpackt noch etikettiert sind und solche, welche auf dem Betrieb direkt an die KonsumentInnen abgegeben werden. Die Einhaltung der Anforderungen der BAlV werden für zertifizierungspflichtige Produkte mindestens alle 2 Jahre durch eine Zertifizierungsstelle kontrolliert; Sömmerungsbetriebe werden mindestens alle 4 Jahre durch eine Zertifizierungsstelle oder von dieser beauftragten Inspektionsstelle kontrolliert. Die Sömmerungsbetriebe, welche nicht-zertifizierungspflichtige Produkte herstellen, werden mindestens alle 12 Jahre kontrolliert. Zuständige Kontroll- und Zertifizierungsstellen sind: bio.inspecta AG/q.inspecta GmbH, ProCert Safety AG, OIC Lausanne und Swiss Safety Center. Diese sind als Zertifizierungsstellen nach ISO 17065 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert. Das Alpzeichen steht kostenlos auf der BLW-Hompage zur Verfügung.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Eier, Fisch/Meeresfrüchte, Fleisch, Früchte, Gemüse, Getreide, Kräuter, Gewürze, Milchprodukte, Tee, Kaffee, Kakao, Vegetarische Lebensmittel, Wein, Bier
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Inhalte im Detail
- Die Herkunft des Lebensmittels (Ort der Herstellung und Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten) ist grundsätzlich ein Sömmerungsgebiet
- Einzelne Zutaten können ausgelobt werden, jedoch ohne Verwendung des offiziellen Zeichens
- Nicht aus einem Sömmerungsgebiet stammende Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen nur verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine Alternativen aus einem Sömmerungsgebiet gibt und sie nicht mehr als 10% des Gesamtgewichts der landwirtschaftlichen Zutaten ausmachen. Zucker wird hier nicht miteingerechnet.
Die Bezeichnung "Alp" darf auch verwendet werden, wenn folgende Verarbeitungsschritte ausserhalb des Sömmerungsgebiets erfolgen:
- bei Milch: Die Verarbeitung der Rohmilch zu genussfertiger Milch
- bei Rahm: die Verarbeitung des Rohrahms zu genussfertigem Rahm
- bei Käse: die Reifung
- Tiere müssen mindestens im Kalenderjahr ihrer Schlachtung für die ortsübliche Dauer gesömmert werden
- Die Bezeichnung "Alp" darf auch verwendet werden, wenn die Schlachtung und Zerlegung der Tiere ausserhalb des Sömmerungsgebiets erfolgt