Schweizer Bergprodukt
Gütesiegel des Bundes für Produkte, die in einem Sömmerungs- oder Berggebiet und mit Rohstoffen aus einem Sömmerungs- oder Berggebiet hergestellt wurden
Zeicheninhaber
Labeltyp
Gütesiegel
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Die Kontrollen und Zertifizierungen der gesamten Wertschöpfungskette werden gemäss der Berg- und Alpverordnung (BAlV) durchgeführt. Bergprodukte müssen auf allen Stufen der Produktion, des Zwischenhandels und der Herstellung bis einschliesslich der Etikettierung und der Vorverpackung zertifiziert sein. Ausgenommen sind Erzeugnisse auf der Stufe der Primärproduktion, welche weder vorverpackt noch etikettiert sind und solche, welche auf dem Betrieb direkt an die KonsumentInnen abgegeben werden. Die Einhaltung der Anforderungen der BAlV werden für zertifizierungspflichtige Produkte mindestens alle 2 Jahre durch eine Zertifizierungsstelle kontrolliert (Berggebiet). Die Bergbetriebe, welche nicht-zertifizierungspflichtige Produkte herstellen, werden mindestens alle 4 Jahre kontrolliert. Zuständige Kontroll- und Zertifizierungsstellen sind: bio.inspecta AG/q.inspecta GmbH, ProCert Safety AG, OIC Lausanne und Swiss Safety Center. Diese sind als Zertifizierungsstellen nach ISO 17065 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert. Das Bergzeichen steht kostenlos auf der BLW-Hompage zur Verfügung.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Eier, Fisch/Meeresfrüchte, Fleisch, Früchte, Gemüse, Getreide, Kräuter, Gewürze, Milchprodukte, Tee, Kaffee, Kakao, Vegetarische Lebensmittel, Wein, Bier
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Inhalte im Detail
- Die Herkunft der Lebensmittel (Ort der Herstellung und Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten) ist grundsätzlich ein Sömmerungsgebiet oder Berggebiet
- Einzelne Zutaten können ausgelobt werden, jedoch ohne Verwendung des offiziellen Zeichens
- Nicht aus Sömmerungs- oder Berggebieten stammende Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs dürfen nur verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine Alternativen aus Sömmerungs- oder Berggebieten gibt und sie nicht mehr als 10% des Gesamtgewichts der landwirtschaftlichen Zutaten ausmachen. Zucker wird hier nicht miteingerechnet.
Die Bezeichnung "Berg" darf auch verwendet werden, wenn folgende Verarbeitungsschritte ausserhalb des Gebiets erfolgen:
- bei Milch: Die Verarbeitung der Rohmilch zu genussfertiger Milch
- bei Rahm: die Verarbeitung des Rohrahms zu genussfertigem Rahm
- bei Käse: die Reifung
- Tiere müssen mindestens zwei Drittel ihres Lebens in Sömmerungs- oder Berggebieten verbracht haben
- Mindestens 70% der Futterration von Wiederkäuern muss aus Sömmerungs- oder Berggebieten stammen
- Die Schlachtung muss spätestens zwei Monate nach Verlassen des Sömmerungs- oder Berggebiets stattfinden
- Die Bezeichnung "Berg" darf auch verwendet werden, wenn die Schlachtung und Zerlegung der Tiere ausserhalb des Gebiets erfolgt