Bio Organic
Gütesiegel der Firma Lidl für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft (ehemals Biotrend)
Über das neue Bewertungssystem
Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung nach den Richtlinien der Bio Suisse für inländische Produkte bzw. den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung für ausländische Produkte. Innerhalb der Schweiz ist die Kontroll- und Zertifizierungsstelle die bio.inspecta AG. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig. Akkreditierung der bio.inspecta AG durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
EG-Verordnung: biologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
EG-Verordnung: Regelung der Einfuhren von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern
Derzeit besteht kein Zusammenarbeits- oder Markennutzungsvertrag zwischen Lidl und Bio Suisse. Aus diesem Grund ist es Lidl nicht gestattet, die Kriterien der Bio Suisse zu verlinken oder im Wortlaut abzubilden
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Lidl
Inhalte im Detail
Bio-Produkte der Marke Bio Organic, welche im Ausland hergestellt wurden, tragen alle das europäische Bio-Siegel. Dieses garantiert Ihnen, dass die Produkte nach den EG-Rechtsvorschriften (EU-Richtlinien) produziert und kontrolliert wurden. Bei Produkten, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich noch die Richtlinien der Knospe Bio Suisse.
Zu den zentralen Kriterien der EG-Öko-Verordnung gehören:
- Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Massnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten
- Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger. Die Fruchtbarkeit des Bodens soll durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger erreicht werden
- Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere
- Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Futtermittel sollen im Betrieb selbst erzeugt werden
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen
- Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten
- Verbot der Fütterung von Tiermehl
- Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden
Zu den zentralen Kriterien der Knospe Bio Suisse gehören:
- Mindestens 90% der Rohstoffe stammen aus der Schweiz
- Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf) und natürliche Vielfalt auf dem Biohof
- Besonders artgerechte Nutztierhaltung und -fütterung (vorwiegend Biofutter)
- Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
- Verzicht auf chemisch-synthetische Spritzmittel und Kunstdünger
- Schonende Verarbeitung der Lebensmittel
- Verzicht auf unnötige Zusatzstoffe wie Aroma- und Farbstoffe
- Soziale Richtlinien (siehe Knospe Bio Suisse)
Das Label Bio Organic basiert auf den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. Bei Produkten, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich noch die Richtlinien der Knospe Bio Suisse.
Zu den zentralen Kriterien der EG-Öko-Verordnung gehören:
- Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Massnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten
- Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger. Die Fruchtbarkeit des Bodens soll durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger erreicht werden
- Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere
- Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Futtermittel sollen im Betrieb selbst erzeugt werden
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen
- Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten
- Verbot der Fütterung von Tiermehl
- Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden
Zu den zentralen Kriterien der EG-Öko-Verordnung gehören:
- Mindestens 90% der Rohstoffe stammen aus der Schweiz
- Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf) und natürliche Vielfalt auf dem Biohof
- Besonders artgerechte Nutztierhaltung und -fütterung (vorwiegend Biofutter)
- Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
- Verzicht auf chemisch-synthetische Spritzmittel und Kunstdünger
- Schonende Verarbeitung der Lebensmittel
- Verzicht auf unnötige Zusatzstoffe wie Aroma- und Farbstoffe
- Soziale Richtlinien (siehe Knospe Bio Suisse)
Das Label Bio Organic basiert auf den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. Bei Produkten, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich noch die Richtlinien der Knospe Bio Suisse.
Zu den zentralen Kriterien der EG-Öko-Verordnung gehören:
- Die Zutaten der Produkte müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen
- Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Massnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten
- Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger. Die Fruchtbarkeit des Bodens soll durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger erreicht werden
- Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere
- Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Futtermittel sollen im Betrieb selbst erzeugt werden
- Bei der Behandlung von kranken Tieren sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen
- Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten
- Verbot der Fütterung von Tiermehl
- Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden
Zu den zentralen Kriterien der EG-Öko-Verordnung gehören:
- Mindestens 90% der Rohstoffe stammen aus der Schweiz
- Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf) und natürliche Vielfalt auf dem Biohof
- Besonders artgerechte Nutztierhaltung und -fütterung (vorwiegend Biofutter)
- Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
- Verzicht auf chemisch-synthetische Spritzmittel und Kunstdünger
- Schonende Verarbeitung der Lebensmittel
- Verzicht auf unnötige Zusatzstoffe wie Aroma- und Farbstoffe
- Soziale Richtlinien (siehe Knospe Bio Suisse)